Bundesgericht präzisiert Bedingungen für Unterhalt nach Scheidung
Das Bundesgericht hat in einem Leitentscheid präzisiert, was unter dem Blickwinkel des Scheidungsrechts als eine lebensprägende Ehe gilt und wie sich dies auf die Dauer der Unterhaltszahlungen auswirkt.
(Keystone-SDA) Im konkreten Fall wurde ein Paar aus dem Kanton St. Gallen nach knapp 18 Jahren Ehe geschieden. Aus der Beziehung gingen drei Kinder hervor. Die unterdessen rund 50-jährige Frau gab ihren Beruf als Verkäuferin wegen einer chronischen Erkrankung gut zwei Jahre vor der Geburt der Kinder auf. Sie ist gemäss der Invaliden-Versicherung nur zu 15 Prozent arbeitsfähig.
Während der Mann das finanzielle Einkommen sicherte, kümmerte sich die Frau um den Haushalt und die Kinder. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass der Mann seiner Ex-Frau bis zu seinem Rentenalter Unterhalt zahlen muss. Es liege eine sogenannte lebensprägende Ehe vor. Der Frau sei es aufgrund ihres Alters, der langen Zeit ausserhalb der Berufswelt und ihrer Gesundheit nicht möglich, sich wieder im Arbeitsmarkt zu integrieren.