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Bundesgericht weist Rekurs von Zürcher «Zug-Schubser» ab

Keystone-SDA

Das Bundesgericht hat die Klage eines "Zug-Schubsers" aus Zürich abgewiesen. Der Eritreer hatte 2021 im Hauptbahnhof eine Frau vor einen Zug gestossen. Der Fall war schon zum zweiten Mal vor dem Bundesgericht.

(Keystone-SDA) Der Mann habe ein Zufallsopfer ohne Grund auf die Geleise gestossen, heisst es im am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts. «Dieses Verhalten erscheint ohne weiteres skrupellos.» Der Mann wird also definitiv zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, die aber zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben werden. Danach wird er für sechs Jahre des Landes verwiesen.

Bei dem Vorfall im Frühling 2021 im Zürcher HB war der Zug noch mit 17 Kilometern pro Stunde unterwegs und etwa 50 Meter entfernt, als die Frau nahe des Prellbocks auf die Geleise gestossen wurde. Sie konnte sich selber retten, der Lokführer leitete eine Bremsung ein.

Das Bundesgericht hatte den Fall zuvor einmal an das Obergericht zurückgewiesen. Dieses hatte auf Gefährdung des Lebens entschieden, obwohl die Staatsanwaltschaft eigentlich versuchte Tötung angeklagt hatte.

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