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Freiwillige AHV für Auslandschweizer wird eingeschränkt und massiv teurer

Die Freiwillige AHV für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer soll künftig wesentlich mehr kosten und weniger Versicherten offen stehen. Dies entschied der Ständerat, der der Revision des Sozialwerkes am Mittwoch (15.03.) als Erstrat zustimmte.

Die Freiwillige Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer soll künftig wesentlich mehr kosten und weniger Versicherten offen stehen. Der Ständerat, die Kleine Parlamentskammer, hat am Mittwoch (15.03.) als Erstrat mit 30 zu 3 Stimmen der entsprechenden Revision des Sozialwerks zugestimmt.

Höhere Beiträge

Die Vorlage zur Revision der Freiwilligen AHV soll das chronische Defizit des Sozialwerks reduzieren und sie an die bilateralen Verträge mit der EU anpassen. So verdreifachte der Ständerat den Mindestbeitrag für Versicherte ohne Erwerbstätigkeit auf 972 Franken. Der Bundesrat, die Schweizer Regierung, hatte lediglich eine Verdoppelung auf 648 Franken verlangt. Der Rat entschied sich schliesslich mit 23 zu 10 Stimmen für eine Verdreifachung des heutigen Beitrages.

Einschränkung des Versichertenkreises

Auch bei der Einschränkung des Versichertenkreises verfolgte der Rat eine restriktive Linie. Künftig sollen nur noch Personen der freiwilligen AHV beitreten können, die zuvor während fünf Jahren in der Schweiz obligatorisch versichert waren und in einem Land ohne Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz leben.

Schweizer und Ausländer sollen gleich behandelt werden, wie dies die bilateralen Verträge mit der EU vorsehen. Eine Minderheit um Christiane Brunner (SP/GE) wollte die Versicherung zusätzlich Schweizerinnen und Schweizern in Nichtvertragsstaaten offen halten, die jünger als 50 sind oder – ohne Rücksicht auf ihr Alter – aus der obligatorischen Versicherung ausscheiden. Die restriktive Regelung schliesse vor allem Ehefrauen von Auslandschweizern aus, sagte Brunner.

Der Ständerat blieb indes mit 19 zu 11 Stimmen bei der restriktiven Variante, die dem Vorschlag des Bundesrats entspricht. Ohne Einschränkung stünde die freiwillige AHV mit den bilateralen Verträgen künftig Millionen von EU-Bürgern offen.

Freiwillige AHV seit Jahren stark defizitär

Die Freiwillige AHV schreibt seit ihrer Einführung Defizite. Über die Hälfte der Kosten werden von den obligatorisch Versicherten in der Schweiz getragen. Zudem wird sie nur noch von einer Minderheit der Auslandschweizer beansprucht, da die meisten europäischen Länder über ein vergleichbares Sozialversicherungssystem wie die Schweiz verfügen. Das heutige System diskriminiert zudem Ausländerinnen und Ausländer, die aus der Schweiz wegziehen.

Einsparungen halten sich in Grenzen

Die vom Ständerat verabschiedete Vorlage bringt kurzfristig nur geringe Einsparungen, wie Kommissionssprecherin Beerli sagte. Die Ausgaben für die Freiwillige AHV werden bis in 20 Jahren um einen Viertel reduziert. Bis in 30 Jahren bringt die Revision eine Einsparung um die Hälfte.

Kritik der ASO

Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) bezeichnete die Beschlüsse des Ständerates als kontraproduktiv. Die übermässige Einschränkung des Versichertenkreises und die Verdreifachung des Mindestbeitrages führe zum Ausschluss von Zehntausenden von Auslandschweizern.

Weil diese am Aufbau einer Alters- und Invaliditätsvorsorge gehindert würden, fielen letztlich Mehraufwendungen bei den Fürsorgeleistungen an. Zudem würden die Schweizer in ihrer internationalen Mobilität behindert. Die ASO verlangt vom Nationalrat, der Grossen Parlamentskammer, entsprechende Korrekturen.

swissinfo und Agenturen

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