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GAV für Temporärangestellte

Die Temporärangestellten in der Schweiz bekommen einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Swissstaffing, der Branchenverband der Personalvermittler, und die Gewerkschaft Unia haben sich am Freitag geeinigt.

Zur Debatte standen insbesondere nach Regionen abgestufte Mindestlöhne, eine Krankentaggeld-Versicherung sowie eine Ferienregelung. In Branchen, in denen es bereits einen GAV gibt, sind weiterhin die bisherigen Regelungen gültig.

Mit dem ausgehandelten Regelwerk werden rund 180’000 Temporärangestellte aus über hundert verschiedenen Berufen neu einem GAV unterstellt. Der Vertrag wird voraussichtlich Anfang nächsten Jahres in Kraft treten, sofern der Bundesrat diesen für allgemeinverbindlich erklärt.

Zuvor müssen die Sozialpartner noch letzte Details des Vertrags bereinigen und von den entsprechenden Organen der Gewerkschaften sowie des Branchenverbands absegnen zu lassen.

Mit dem GAV wird laut Unia-Co-Präsident Renzo Ambrosetti dem Lohn- und Sozialdumping in der Temporärbranche ein Riegel vorgeschoben.

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GAV

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gilt für ein Unternehmen oder einen gesamten Wirtschafts-Sektor und wird zwischen Gewerkschaften und dem Arbeitgeber oder dessen Verband verhandelt. Ein GAV enthält Bestimmungen betreffend Unterzeichung, Vertragsbedingungen und Auflösung eines einzelnen Arbeitsvertrags, Klauseln über die Rechte und Pflichten der Vertragspartner und Auflagen betreffend Überwachung und Umsetzung des Vertrags. In gewissen Berufsgattungen, in denen…

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