Gegenvorschlag zur Ausschaffungs-Initiative
Der Bundesrat reagiert auf die Initiative "für die Ausschaffung krimineller Ausländer" der Schweizerischen Volkspartei (SVP) mit einem Gegenvorschlag. Dieser setzt auf die Einhaltung von Grundrechten der Bundesverfassung und des internationalen Völkerrechts.
Kriminelle Ausländer sollen bei schwerwiegenden Straftaten ausgeschafft werden können. Niederlassungsbewilligungen sollen ferner nur noch bei erfolgreicher Integration erteilt werden.
Mit diesen Vorschlägen nimmt der Bundesrat einige Anliegen der SVP- Volksinitiative in einem Gegenvorschlag auf. Am Mittwoch wurde das Konsultationsverfahren (Vernehmlassung) zur entsprechenden Änderung des Ausländergesetzes eröffnet.
Die Volksinitiative verstösst nach Auffassung des Bundesrats zwar nicht gegen zwingendes Völkerrecht. Deren Umsetzung würde nach Feststellungen der Landesregierung aber zu erheblichen Kollisionen mit bestehenden Garantien der Bundesverfassung führen, so mit dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit und dem Schutz des Privat- und Familienlebens.
Darüber hinaus könnten auch wichtige Bestimmungen des nicht zwingenden Völkerrechts – zum Beispiel der Europäischen Menschenrechtskonvention oder des Personenfreizügigkeits-Abkommens mit der EU – nicht mehr eingehalten werden. Deshalb empfiehlt der Bundesrat dem Parlament die Volksinitiative zur Ablehnung.
Die SVP reagierte postwendend: Die Regierung wolle der Vorlage «vorzeitig die Zähne ziehen». Der Gegenvorschlag beweise die Mutlosigkeit des Bundesrates, «in der Frage der Ausländerkriminalität endlich den Riegel zu schieben».
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Vernehmlassung
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