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Marco Tinner kommt frei

Einen Monat nach seinem Bruder Urs soll auch der mutmassliche Atomschmuggler Marco Tinner gegen Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Dies entschied das Bundesstrafgericht gegen den Willen der Bundesanwaltschaft.

Die I. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona erhöhte wegen Fluchtgefahr die Kaution für den Ostschweizer Ingenieur von 10’000 auf 100’000 Franken.

Marco Tinners Bruder Urs war bereits letzten Dezember nach vier Jahren Untersuchungshaft freigelassen worden. Den Brüdern wird hauptsächlich vorgeworfen, im Rahmen eines illegalen internationalen Beschaffungsnetzwerks für Atomtechnologie tätig gewesen zu sein.

Gegen die vom Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt verfügte Haftentlassung von Marco Tinner unter Auflage einer Sicherheitsleistung von 10’000 Franken hatten die Bundesanwaltschaft und Marco Tinner Beschwerde erhoben. Diese wurde nun abgewiesen.

Für die I. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts besteht nach wie vor ein dringender Tatverdacht. Da sich jedoch ein rascher Abschluss des Verfahrens nicht abzeichne, sei die Untersuchungshaft mittlerweile als unverhältnismässig einzustufen, heisst es in der Mitteilung.

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Bundesstrafgericht

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Das Bundesstrafgericht ist eines von zwei erstinstanzlichen Bundesgerichten (das andere ist das Bundesverwaltungsgericht), die im Rahmen der Reform des Schweizerischen Rechtssystems errichtet wurden, um die immer grösser werdende Arbeitsbelastung des Bundesgerichts in Lausanne zu vermindern. Dieses Gericht hat seine Arbeit 2004 in Bellinzona aufgenommen. Es ist zuständig für jene Strafsachen, die in die Gerichtsbarkeit des…

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