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Mehr freie Plakate!

Nicht nur an offiziellen Stellen plakatieren! Das wollen die Parteien im Wahlkampf. Keystone

Wahlkampf ist teuer. Und er werde durch Einschränkungen bei der Plakatierung noch teurer. Das dürfe nicht sein, fordern gemeinsam die vier Regierungsparteien.

Ausgelöst haben die Einschränkungen illegale Plakataktionen. Doch nun appellieren die Parteien an Kantone und Gemeinden.

In vielen Städten, Dörfern und auch auf dem Land sind sie jeweils in der Schlussphase des Wahlkampfes landesweit zu sehen: Die Plakatständer mit den Parolen und Kandidierenden der verschiedenen Parteien.

«Das öffentliche Interesse verlangt eine möglichst uneingeschränkte Entfaltung der politischen Willensbildung und eine möglichst hohe Wahlbeteiligung. Diesem Zwecke dient die freie Plakatierung», erklären die vier Bundesrats-Parteien gemeinsam in einem Communiqué.

Allerdings: Die freie Plakatierung werde vielerorts von den Behörden allzu stark eingeschränkt.

«Der Umgang mit der freien Plakatierung scheint willkürlich, die Planbarkeit von Wahlkämpfen wird eingeschränkt und die uneingeschränkte Entfaltung der politischen Willensbildung, wie sie die Bundesverfassung verankert, ist nicht mehr gewährleistet.»

Einmalige Aktion

Gemäss dem Generalsekretär der Sozialdemokratischen Partei ist es einmalig, dass sich in der Schlussphase des Wahlkampfes die politischen Gegner für einen gemeinsamen Appell zusammenschliessen.

Grund sei, dass die Einschränkungen von Polizei und Gemeinden im Vergleich zu denjenigen bei den letzten Parlamentswahlen vor vier Jahren massiv zugenommen haben, so Reto Gamma weiter.

Bern und Zürich strikt gegen illegale Plakate

Eine kürzliche Entscheidung der Stadt Bern brachte das Fass zum Überlaufen. Die Gemeinde hat von der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP) verlangt, rund 100 illegal angebrachte Plakate zu entfernen.

Für rote Köpfe sorgen die Wahlplakate auch in Zürich: Das Tiefbauamt liess in den letzten Tagen rund 170 Ständer mit Wahlplakaten der Schweizerischen Volkspartei (SVP) von öffentlichem Grund entfernen.

Meistens standen die selbstgebastelten Holzkonstruktionen auf Kreiseln oder am Rad von Kantonsstrassen. Die Räumungsaktion wurde von Baudirektorin Dorothée Fierz verfügt und angekündigt. Und sie ist gesetzlich abgestützt.

Denn Plakatieren auf öffentlichem Grund abseits der offiziellen Ständer braucht eine Bewilligung. Und diese werde in solchen Fällen nicht erteilt. Allerdings habe die SVP auch kein Gesuch gestellt, sagte Peter Bigger, Leiter des Rechtsdienstes des Tiefbauamts.

Toleranz!

Dennoch appellieren die vier Bundesrats-Parteien nun zu Toleranz: «Wahlen finden alle vier Jahre statt «temporäre ‚Plakatwälder‘ sind ein Spiegel für die Vielfalt im Land.»

Allerdings rufen sie ihre Sektionen und Kandidierenden zu Fairness auf: «Sachbeschädigungen und das Überkleben von Plakaten der Konkurrenz sind nicht statthaft: Künftige Vertreterinnen und Vertreter im National- und Ständerat haben das nicht nötig!»

swissinfo und Agenturen

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