
Schweizer Bauern dürfen deutsches Ackerland kaufen
Im Streit um Pachtverträge von Schweizer und deutschen Bauern im Bundesland Baden-Württemberg hat der deutsche Bundesgerichtshof die Stellung der Eidgenossen deutlich gestärkt.
In den vergangenen Jahren hatten Bauern aus der Schweiz riesige Ackerflächen zwischen Bodensee und Basel, also im deutschen Grenzgebiet, aufgekauft oder angepachtet. Sie dürfen die Erträge zollfrei in die Schweiz bringen, weil sie höhere Preise erzielen als in Deutschland.
Da Bauern in der Schweiz stärker geschützt werden als in der EU, und Schweizer Agrarpreise allgemein höher und die Ackerflächen teurer sind, ergibt sich in den Augen vieler deutscher Landwirte eine Diskriminierung.
Sie verhinderten in der Folge den Kauf von südbadischem Ackerland durch Schweizer Bauern. Laut dem deutschem Bundesgerichtshof dürfen sie das nicht mehr, denn Landwirte aus der Schweiz müssen den deutschen Bauern rechtlich gleichgestellt werden.
Gemäss dem Bundesgericht gelten sie als selbstständige Grenzgänger, die ihren Betriebssitz in der Schweiz beibehalten, im Sinne des Freihandelsabkommens. Dadurch entfällt der rechtliche Schutz für deutsche Landwirte im Grenzgebiet.
swissinfo.ch und Agenturen

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