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Bundesrat belässt Mindestzins für zweite Säule bei 1,5 Prozent

(Keystone-SDA) Die Altersguthaben der zweiten Säule werden auch 2013 mit 1,5 Prozent verzinst. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Auch die zuständige Kommission hatte sich für diesen Mindestzinssatz ausgesprochen.

Entscheidend für den Mindestzinssatz, welchen die Pensionskassen für die Altersguthaben bezahlen müssen, ist die Rendite der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Immobilien.

Mit der Schweiz verbunden

Wie der Bundesrat feststellt, entwickelten sich die Aktien und Anleihen 2012 positiv. Der Index 93 der Privatbank Pictet, der rund einen Viertel der Aktien und drei Viertel der Anleihen abbildet, legte in den ersten drei Quartalen um 5,44 Prozent zu. Auch die Immobilien gewannen an Wert.

Dagegen werfen die erstklassigen Obligationen kaum mehr Renditen ab, wie der Bundesrat weiter rapportiert. Bei den kurzfristigen Bundesobligationen wurden sogar Negativzinsen registriert. Die Bedrohungen durch die Schuldenkrise in Europa und die wirtschaftliche Abkühlung bleiben bestehen.

Der Deckungsgrad vieler Pensionskassen ist nach wie vor ungenügend, begründet der Bundesrat seinen Entschluss weiter. Ein zu hoher Mindestzinssatz würde die Kassen zu Risiken verführen, welche sie in einer ungünstigen Marktsituation wegen mangelnder Wertschwankungsreserven nicht tragen könnten.

Bundesrat prüft Festlegung des Mindestzinses im Nachhinein

Dass der Bundesrat den Mindestzinssatz für die Pensionskassen-Guthaben im Herbst für das kommende Jahr festlegt, hat gewisse Nachteile. Darum lässt die Landesregierung prüfen, ob der Satz nicht im Nachhinein für das vergangene Jahr definiert werden soll.

Von der Festlegung des Mindestzinssatzes bis zur Gutschrift der Zinsen auf den Altersguthaben vergehen im aktuellen System rund 14 Monate. Eine andere Möglichkeit wäre es, den Satz jeweils per Ende des laufenden Jahres festzulegen, also im Nachhinein, teilte der Bundesrat mit.

Diese sogenannte Ex-Post-Feststellung könnte im Wissen um die Entwicklung der Anlagemärkte getroffen werden, die Resultate wären gegen Ende Jahr weitgehend bekannt.

Allerdings müsste bei einer solchen Regelung eine Lösung für diejenigen Versicherten getroffen werden, die während des Jahres die entsprechende Vorsorgeeinrichtung verlassen. Der Bundesrat hat eine Prüfung der Festlegung im Nachhinein in Auftrag gegeben und rechnet bis Juni 2013 mit Ergebnissen und Vorschlägen.

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