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CH/Bundesrat zieht bei Personenfreizügigkeit Ventilklausel in Betracht

Bern (awp/sda) – Der Bundesrat hat am Freitag eine Aussprache über die Zuwanderung geführt. Er hält fest, dass die Zahl der Zugewanderten 2009 zurückgegangen ist. Im Frühjahr will er jedoch prüfen, per 1. Juni die Ventilklausel zur Beschränkung der Zuwanderung aus der EU anzuwenden.
Damit würden vorübergehend wieder Kontingente für Personen aus EU- und EFTA-Staaten eingeführt. Seit Juni 2007 gilt für Staatsangehörige aus den alten EU-Staaten sowie Zypern und Malta die volle Personenfreizügigkeit. Für andere Staaten gelten noch Übergangsfristen.
Eine im Freizügigkeitsabkommen vorgesehene Schutzklausel erlaubt es der Schweiz, für einen befristeten Zeitraum einseitig wieder Kontingente einzuführen. Voraussetzung ist, dass die Zahl der ausgestellten Bewilligungen in einem bestimmten Jahr um mindestens 10% über dem Schnitt der vorangegangenen drei Jahre liegt.
Der 1. Juni wäre der nächstmögliche Termin für die Anwendung der Ventilklausel. Vergangenen Sommer hatte der Bundesrat darauf verzichtet. Er hatte dies damit begründet, dass die Zuwanderung aus den EU-Staaten nicht zu einer Verdrängung von Schweizer Arbeitskräften geführt habe.
Die Mehrzahl der Kantone und die Sozialpartner hatten sich damals gegen die Anrufung der Ventilklausel ausgesprochen. Im September sagte Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard, im Nachhinein betrachtet sei der Entscheid falsch gewesen.
cf

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