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CH/Keine verschärfte Ausfuhrkontrollen wegen Pilatus-Affäre

Bern (awp/sda) – Trotz illegalen Einsätzen von Pilatus-Trainingsflugzeugen in Kriegsgebieten soll das Güterkontrollgesetz (GKG) nicht verschärft werden. Die Sicherheitspolitische Kommission (SiK) des Nationalrats will auf die von der Regierung vorgeschlagene GKG-Revision nicht eintreten.
Wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten, empfiehlt die SiK ihrem Rat mit 17 gegen 7 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Kommissionsmehrheit sei der Auffassung, dass das Schweizer Exportkontrollsystem strikt genug sei.
Der Bundesrat wollte sich angesichts des illegalen Kampfeinsatzes eines Pilatus im Konflikt in Darfur die Kompetenz geben lassen, den Export von Gütern verweigern zu dürfen, wenn wesentliche Interessen der Schweiz verteidigt werden müssen.
Betroffen wären nur die sogenannten Dual-Use-Güter gewesen, die über das Güterkontrollgesetz einer Exportüberwachung unterliegen. Dual-Use-Güter können sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden. Dabei kann es sich um Maschinen oder Maschinenbestandteile handeln, aber auch um Flugzeuge wie die PC-7 und PC-9 von Pilatus.
Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit besteht insbesondere kein Handlungsbedarf, weil es dem für die Erteilung der Ausfuhrbewilligung zuständigen Staatssekretairat für Wirtschaft (seco) in der Vergangenheit in heiklen Fällen immer gelungen sei, den Exporteur von der Ausfuhr abzubringen.
Die SiK des Nationalrats folgt mit ihrem Entscheid dem Ständerat, der im September mit 20 zu 10 Stimmen Nichteintreten beschlossen hatte. Die Mehrheit des Ständerat vertrat die Ansicht, dass der Bundesrat bereits heute aufgrund der Verfassung heikle Geschäfte verbieten könne, wenn die Interessen des Landes verteidigt werden müsssen.
cf

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