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CH/Revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan unterzeichnet

Bern (awp/sda) – Finanzminister Hans-Rudolf Merz und Japans Botschafter Ichiro Komatsu haben am Freitag in Bern das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens Schweiz-Japan unterzeichnet. Es enthält Bestimmungen über den Informationsaustausch nach OECD-Standard.
Das Netz der Doppelbesteuerungsabkommen mit erweiterter Amtshilfeklausel wird dichter. Dasjenige mit Japan ist gemäss Angaben des Eidg. Finanzdepartements das 15. derartige Abkommen, das die Schweiz mit anderen Ländern unterzeichnet hat.
Es handelt sich um Österreich, Dänemark, die USA, Spanien, Frankreich, Finnland, Grossbritannien, die Färoer-Inseln, Luxemburg, Mexiko, Norwegen, die Niederlande, Katar, Polen und Japan.
Zwölf Abkommen mit der erweiterten Amtshilfe mussten unterzeichnet werden, damit die Schweiz von der grauen Liste der Steueroasen wegkam, die das OECD-Sekretariat für die G-20 zusammengestellt hatte. Genehmigt werden die Abkommen jeweils vom Parlament, das auch über die Frage des fakultativen Referendums entscheidet.

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