
CH/Swissgrid legt erneut Beschwerde gegen ElCom-Verfügung ein (AF)
(Meldung neu gefasst und mit Details ergänzt)
Bern (awp/sda) – Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid hat bereits zum dritten Mal beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Tarifsenkung der ElCom eingelegt. Weil die ersten Beschwerden noch hängig sind, seien wichtige Fragen ungeklärt, heisst es bei Swissgrid.
Streitpunkt zwischen der Netzgesellschaft und der eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom ist die Tarifberechnung. «Hier sind wesentliche Fragen nicht geklärt», sagte Swissgrid-Sprecher Thomas Hegglin gegenüber der SDA. «Im Sinne einer Rechtssicherheit» sollen diese Fragen vom Bundesverwaltungsgericht beantwortet werden.
Swissgrid hatte bereits 2009 und 2010 Beschwerde eingereicht – beide Verfahren sind noch vor Bundesverwaltungsgericht hängig. Vornehmlich aus formalen Gründen hat die Netzgesellschaft deshalb auch gegen die neueste ElCom-Verfügung vom 11. November 2010 Beschwerde eingelegt, wie sie am Mittwoch mitteilte.
Mit dieser Verfügung hat die ElCom die Netznutzungskosten 2011 definitiv um rund 18 Prozent gekürzt – von 350 auf 288 Millionen Franken. Bereits im Juni hatte die ElCom die Tarife vorsorglich gesenkt.
Sie war zum Schluss gekommen, dass die deklarierten Kosten von einigen Eigentümern des Übertragungsnetzes und von Swissgrid zu hoch angesetzt waren und wollte mit der Senkung einem starken Anstieg des Strompreises entgegenwirken.
Swissgrid ihrerseits argumentiert, mit dem ElCom-Entscheid sei es ihr nicht möglich, dringend notwendige Investitionen ins Übertragungsnetz wie vorgesehen zu tätigen.
Für die Konsumentinnen und Konsumenten ändert sich mit der Swissgrid-Beschwerde nichts. Unabhängig davon gelten die von der ElCom festgelegten Tarife ab 1. Januar 2011.
mk