
CH/Tele Ostschweiz beantragt Übergangskonzession
St. Gallen (awp/sda) – Tele Ostschweiz will seinen regionalen Service Public mit einer Übergangskonzession aufrechterhalten. Vor einer Woche hatte das Bundesverwaltungsgericht die Konzessionierung von Tele Ostschweiz zur Überprüfung an das UVEK zurückgewiesen.
Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts bringe den Sender in finanzielle Bedrängnis, heisst es in der Mitteilung von Tele Ostschweiz vom Dienstag. Die Auszahlung der für die Ostschweiz vorgesehenen Fernsehgelder verzögere sich voraussichtlich um ein bis zwei Jahre.
Das Eidg. Departement für Umwelt-, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hatte 2008 das Gesuch von Tele Säntis (in Gründung) abgewiesen. Die Konzession für ein Lokalfernsehen in der Ostschweiz wurde der TVO AG erteilt. Der unterlegene Bewerber gelangten ans Bundesverwaltungsgericht.
Die Richter in Bern haben die Beschwerde inzwischen gutgeheissen, die angefochtene Konzessionsverfügung aufgehoben und das Dossier zur Neubeurteilung ans UVEK zurückgeschickt.
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) muss prüfen, ob der erfolgreiche Konzessionsempfänger die Meinungs- und Angebotsfreiheit gefährdet. Gleiches gilt für zwei weiteren Verfahren im Aargau und in Graubünden.
In seinem Urteil habe das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich die Prüfung einer Übergangslösung verlangt. Mit dem Gesuch an das BAKOM beantrage Tele Ostschweiz nun eine solche Übergangskonzession.
Es bestehe in der Ostschweiz ein erhebliches öffentliches Interesse daran, dass weiterhin ein regionales Fernsehen existiere, wird das Gesuch begründet. Tele Ostschweiz erhofft sich von der Übergangslösung auch die Auszahlung der für die Ostschweiz vorgesehenen Gebührenanteile.
Die TVO AG ist Teil der Tagblatt Medien AG mit dem Regionalradio FM1, dem «St. Galler Tagblatt» und einem Gratiswochenmagazin.
mk