The Swiss voice in the world since 1935
Top Stories
Schweizer Demokratie
Newsletter

CHPensionskasse BVK: Keine Änderung der Organisationsstruktur

Zürich (awp/sda) – Der Zürcher Regierungsrat will keine paritätische Anlagekommission für die Personalvorsorge des Kantons Zürich (BVK), wie er am Donnerstag mitteilte. Gefordert wird die Kommission von SP, Grünen und EVP aufgrund der Korruptionsaffäre um die kantonale Pensionskasse.
Aktiv- und Passivseite der Pensionskasse-Bilanz seien untrennbar miteinander verbunden. Unterschiedliche Gremien mit unterschiedlichen Kompetenzen und zeitlichen Abläufen für die Führung der beiden Bereiche sind nach Ansicht der Kantonsregierung nicht angezeigt.
Die Motion von SP, Grünen und EVP verlangt die Auslagerung der Vermögensverwaltung der BVK aus der kantonalen Finanzdirektion. Zudem sei eine paritätitische Anlagekommission mit weitreichenden Entscheid-, Kontroll- und Aufsichtsbefugnissen einzusetzen. Eine solche Kommission biete den notwendigen Schutz gegen Korruption, finden die Motionäre.
Gegen den ehemaligen BVK-Anlagechef läuft eine Strafuntersuchung wegen Verdachts auf Korruption. Die Finanzdirektion leitete im Frühling eine Administrativuntersuchung ein, um die Organisation der BVK zu untersuchen sowie die Geschäftsbeziehungen der BVK zu prüfen.
Während dieser laufenden Verfahren ist es nach Ansicht des Regierungsrates nicht sinnvoll, bereits Änderungen der Organisation vorzunehmen.
Ein nicht unbedeutender Schritt in die von der Motion geforderte Richtung sei allerdings bereits getan worden: Dem für die Umsetzung der Anlagestrategie verantwortlichen Investment Committee gehörten seit Februar 2010 je ein stimmberechtigter Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter an.
Bereits beschlossen ist, dass die BVK verselbstständigt wird. Verhindert wurde die Umsetzung bisher, weil der nötige Deckungsgrad von 100% noch nicht erreicht ist.
Bis zum Zeitpunkt der Verselbstständigung sollten nach Ansicht des Regierungsrates die Kompetenzen bleiben wie bisher: Der paritätisch zusammengesetzte Anlageausschuss hat beratende Stimme, das Investment Committee entscheidet über das taktische Vorgehen im Anlagebereich.
In der verselbstständigten BVK wird ein paritätisch zusammengesetzter Stiftungsrat als oberstes Organ über die Anlagestrategie und deren Umsetzung entscheiden. Es wird auch verantwortlich sein dafür, dass den versicherungstechnischen Gegebenheiten Rechnung getragen wird.
uh

Beliebte Artikel

Meistdiskutiert

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft