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CKW-Konzessionsverträge/Luzerner Regierung weist Beschwerden ab

Luzern (awp/sda) – Gegen die Erneuerung der CKW-Konzessionsverträge in den Gemeinden Ruswil, Buttisholz und Geuensee im November 2009 sind Beschwerden eingereicht worden. Die Luzerner Regierung hat sie abgewiesen. Die erhobenen Vorwürfe seien nicht erhärtet worden, hält sie fest.
In Ruswil hatte die Gemeindeversammlung die Erneuerung des Konzessionsvertrages mit den Centralschweizerischen Kraftwerken (CKW) mit 67 zu 66 Stimmen beschlossen. In der Beschwerde waren eine unkorrekte Durchführung der Abstimmung und der Ermittlung des Ergebnisses sowie unwahre Behauptungen und die Verheimlichung von Unterlagen kritisiert worden.
In Buttisholz erfolgte die Zustimmung mit 64 zu 61 Stimmen. In diesem Fall wurden dem Gemeindepräsidenten unwahre und irreführende Aussagen vorgeworfen.
In Geuensee stimmten 39 der 58 Anwesenden dem Konzessionsvertrag zu. In der Beschwerde war von unrichtiger Information durch Gemeinderat und CKW sowie Verfahrensmängel bei der Abstimmung die Rede. Auch sei die Teilnahme der CKW-Vertreter an der Gemeindeversammlung unzulässig gewesen.
Der Regierungsrat hat laut Medienmitteilung vom Dienstag alle Beschwerden abgewiesen. Soweit auf die Rügen einzutreten war, seien keine der erhobenen Vorwürfe gegen die Verfahren in den drei Gemeinden erhärtet worden, heisst es in der Mitteilung.
Wegen der hohen Strompreise stehen die CKW und die Konzessionsverträge der Gemeinden mit ihr in der Kritik. Im April war zudem die Wettbewerbskommission (WEKO) in einem Gutachten zum Schluss gekommen, dass Gemeinwesen Konzessionen öffentlich ausschreiben müssen, wenn sie die Nutzung ihrer Monopole einem privaten Unternehmen übertragen wollen.
mk

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