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Schweizer Pflegefachkräfte waren schon vor der Krise am Limit

Spitalpersonal in Schutzkleidung
Pflegefachfrauen und Ärztinnen üben an einer Weiterbildung im Inselspital 2014 Schutzmassnahmen bei hochansteckenden Krankheiten wie Ebola. Keystone

Während die Bevölkerung sich mit Applaus auf Balkonen beim Pflegepersonal bedankt, hat die Schweizer Landesregierung Ruhezeiten und Höchstarbeitszeit für das Pflegepersonal während der Corona-Krise kurzerhand ausgesetzt. Personalmangel ist allerdings nicht erst seit der Krise ein Problem.

Schon lange macht das Pflegepersonal in der Schweiz darauf aufmerksam, dass es an der Grenze der Belastbarkeit arbeitet. Mit einer VolksinitiativeExterner Link fordert es, dass mehr Personal ausgebildet wird, dass die Maximalzahl Patienten pro Pflegefachperson begrenzt wird und dass die Arbeitsbedingungen verbessert werden. 

Wenn in Normalzeiten bis an die Belastungsgrenzen gegangen wird, wie ist es dann jetzt?

Ausserordentlich hart: Für das Spitalpersonal sind alle Regelungen zu Ruhezeiten oder Arbeitszeitbeschränkungen (bisher 60 Stunden) ausser Kraft gesetzt. Der Bundesrat hat in einer Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des CoronavirusExterner Link das Arbeitsgesetz für Spitalabteilungen sistiert, die infolge der COVID-19-Erkrankungen eine massive Zunahme der Arbeit erfahren (siehe Box unten). 

Protest von Verband und Gewerkschaft

Der VPOD startete eine PetitionExterner Link, die den Bundesrat auffordert, den Entscheid rückgängig zu machen und die eine Gefahrenzulage für das Pflegepersonal vorschlägt. “In knapp zwei Tagen haben über 55’000 Personen den Appell unterschrieben”, sagt Wiegers.

“Die Sistierung des Arbeitsgesetzes schafft Unklarheit und Stress, was das Pflegepersonal gerade jetzt nicht brauchen kann”, sagt Gewerkschafterin Elvira Wiegers. Ihr Verband Personal öffentlicher Dienste VPOD verlangt mit weiteren Berufsverbänden aus dem Spital-Umfeld vom Bundesrat nun genügend Gesundheitsschutz für das Personal sowie auch ausreichende Ruhezeiten.

“Das Gesundheitspersonal leistet Ausserordentliches, um diese Krise zu überwinden”, sagt Yvonne Ribi, Geschäftsführerin vom Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK. “Es ist deshalb wichtig, dass ihr Gesundheitsschutz oberste Priorität hat. Patientinnen und Patienten würden als erste darunter leiden, wenn das Gesundheitspersonal ausfällt.”

swissinfo.ch: Hat man in Normalzeiten im Gesundheitswesen und beim Personal so stark gespart, dass es nun in Krisenzeiten zu kollabieren droht? 

Yvonne Ribi: Natürlich machen uns die in jüngster Vergangenheit getroffenen Entscheide rund um die Pflege nachdenklich. Aber jetzt ist nicht die Zeit für Schuldzuweisungen. Wir werden nun alles daransetzen, diese Krise zu meistern. Dann braucht es eine saubere Analyse und wirksame Massnahmen, dass wir auch in Zukunft eine gute pflegerische Versorgung haben.

swissinfo.ch: Was hätte man vorher anders machen müssen? Zum Beispiel mehr Personal einstellen?

Y.R.: Auf so eine Situation war niemand vorbereitet. Man muss nach der Krise eine Evaluation auf verschiedene Ebenen machen und daraus lernen.

swissinfo.ch: Gibt die Corona-Krise der Pflegeinitiative Aufwind? Werden Sie die Krise bei der Abstimmungskampagne zum Thema machen?

Y.R.: Wir sind überzeugt, dass die National- und Ständeräte die zentralen Forderungen der Pflegeinitiative nun besser nachvollziehen und einordnen können. Wir haben die berechtigte Erwartung, dass der Ständerat die Forderungen nicht nur ernst nimmt, sondern auch einen entsprechenden Gesetzesvorschlag ausarbeitet. Falls dies nicht der Fall ist, so soll das Volk über die Pflegeinitiative abstimmen. Wir sind zuversichtlich, dass wir diese Abstimmung gewinnen werden.

swissinfo.ch: Was sollte der Staat jetzt für das Pflegepersonal tun? 

Y.R.: Für den SBK steht aktuell der Schutz des Pflegepersonals im Vordergrund. Das heisst, es braucht genügend Schutzmaterial in allen Bereichen der Pflege und genügend Ruhezeiten, um sich von den Belastungen der Schichten zu erholen. 

Der Wortlaut der Verordnung

In der VerordnungExterner Link steht: “In den Spitalabteilungen, die infolge der COVID-19-Erkrankungen eine massive Zunahme der Arbeit erfahren, ist die Geltung der Bestimmungen des Arbeitsgesetzes vom 13. März 1964 betreffend die Arbeits- und Ruhezeiten so lange sistiert, wie es die ausserordentliche Lage erfordert. Die Arbeitgeber sind aber weiterhin verantwortlich für den Schutz der Gesundheit ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und müssen insbesondere dafür sorgen, dass diesen ausreichende Ruhezeiten gewährt werden.”

Es lässt sich darum schon heute sagen: Wenn die alten Anliegen des Spitalpersonals nach dieser Krise aufs Parkett der Politik kommen, wird ein bisschen Applaus nicht mehr reichen.

swissinfo.ch publiziert demnächst einen Artikel über die Arbeitsbedingungen an Schweizer Spitälern – unabhängig von der Corona-Krise.

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