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Dätwyler/Syna ruft betreffend wöchentlicher Arbeitszeit das Schiedsgericht an

Altdorf (awp/sda) – Die Firma Dätwyler in Altdorf hat die wöchentliche Arbeitszeit um zwei Stunden für die Dauer eines Jahres erhöht, ohne Lohnausgleich. Die Gewerkschaft Syna ist damit nicht einverstanden und ruft nach ergebnislosen Verhandlungen das Schiedsgericht an.
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Maschinenindustrie sieht für Betriebe in Krisensituationen eine Ausnahmevereinbarung zu Erhöhung der Arbeitszeit vor. Davon hat der Urner Mischkonzern Dätwyler Gebrauch gemacht. Als Begründung wurden die Frankenstärke und die daraus resultierenden Exportschwierigkeiten genannnt.
Diese Argumentation ist für die Gewerkschaft Syna nicht stichhaltig. Mit den veröffentlichten Konzernzahlen könne ein solcher Schritt nicht begründet werden, heisst es in einem Communiqué vom Dienstag. Im übrigen hätten die Gewerkschaften von Beginn weg in den Prozess einbezogen werden müssen.
Einigungsverhandlungen zwischen den Vertragspartnern und dem Arbeitsgeberverband Swissmem vom Dienstag hätten keine Einigung gebracht, schreibt Syna. Deshalb würden Syna und Unia das Schiedsgericht anrufen. Dieses müsse klären, ob die Anwendung des strittigen GAV-Artikels korrekt erfolgt ist.
Die Dätwyler-Gruppe erhöhte ihren Nettoumsatz im vergangenen Jahr um 17,6% auf 1,32 Mrd CHF. Der negative Wechselkurseinfluss belief sich auf 5,5% oder 61,4 Mio CHF. Bereinigt um diese Faktoren habe sich ein Wachstum von 9,8% ergeben, gab Dätwyler Ende Januar bekannt.
mk

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