Das «Burka-Verbot» betrifft in Zürich meist vermummte Fussballfans
Seit Anfang 2025 gilt in der Schweiz das Verhüllungsverbot. Den Initianten, dem Egerkinger Komitee, ging es dabei primär um Burka oder Niqab. Gebüsst und verzeigt werden im Raum Zürich aber fast nur vermummte Fussballfans.
(Keystone-SDA) Das Schweizer Volk sagte im Jahr 2021 Ja zum sogenannten «Burka-Verbot». Erstmals wurden damit Kleidervorschriften in die Bundesverfassung aufgenommen. Auf Januar 2025 trat das Gesichtsverhüllungsverbot schliesslich in Kraft.
Verboten sind im öffentlichen Raum seither Gesichtsschleier wie Burka oder Niqab, aber auch Vermummungen mit Tüchern und Sturmmasken bei Demonstrationen und Sportanlässen.
Den Bussenblock zücken die Zürcher Polizistinnen und Polizisten aber selten: So hat die Kantonspolizei Zürich seit Inkrafttreten des Verbots gerade mal zwei Bussen wegen Burka oder Niqab ausgestellt. Zwei Bussen gab es für vermummte Demoteilnehmer.
83 Verzeigungen wegen Fussballfans
Etwas mehr Auswirkungen hat das Verhüllungsverbot bei der Stadtpolizei Zürich, allerdings werden auch dort mehr Fans gebüsst als Burka-Trägerinnen. Seit der Einführung des Verbots kassierten insgesamt vier Burka- oder Niqab-Trägerinnen eine Busse. Zwei Bussen gab es wegen Demos und Sportanlässen.
Deutlich häufiger gibt es in der Stadt Zürich Verzeigungen ans Statthalteramt, die dann ein Verfahren nach sich ziehen und somit teurer werden. 83 Verzeigungen gab es seit Anfang 2025 – allerdings fast ausschliesslich gegen Fussballfans. Verzeigungen wegen Burka oder Niqab gab es nur eine einzige.
Maximalstrafe 1000 Franken
Die Polizeien können Verstösse direkt per Busse in Höhe von 100 Franken bestrafen. Weigert sich jemand, die Busse zu akzeptieren, kommt es zu einer Verzeigung und einem ordentlichen Verfahren. Dann liegt der maximale Strafrahmen bei 1000 Franken.
Die Schweiz steht mit ihrem Verhüllungsverbot nicht alleine da. Ähnliche Regelungen kennen Österreich, Belgien, Dänemark und die Niederlande.