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Das wird neu in der AHV

Nach der Bereinigung in den Räten lassen sich die Kernpunkte der 11. AHV-Revision wie folgt zusammenfassen:

– Das ordentliche Rentenalter wird Anfang 2009 für Frauen wie Männer auf 65 Jahre festgesetzt. Aufgrund der 10. AHV-Revision steigt das Rentenalter der Frauen ab 2005 bereits von 63 auf 64 Jahre. Mit der Erhöhung auf 65 Jahre spart die AHV 445 Mio. Franken.

– Frauen und Männer können ab 59 Jahren eine halbe und ab 62 Jahren eine ganze Rente vorbeziehen.

– Beim Vorbezug werden die Renten lebenslang gekürzt. Für Frauen der Jahrgänge 1948 bis 1952 beträgt die Kürzung statt bis zu 6,7% nur 3,4%, wenn die Rente mit 64 statt mit 65 Jahren bezogen wird. Diese Massnahme kostet rund 140 Mio. Franken. Um zwei oder drei Jahre vorbezogene Renten werden auch für Frauen voll gekürzt.

– Die Witwenrente wird für kinderlose Witwen schrittweise abgeschafft. 11% der künftigen Witwen verlieren damit ihren Anspruch. Die Witwenrente wird nach sechs Jahren schrittweise von 80% auf 60% gesenkt, die Waisenrente von 40% auf 60% erhöht. Die AHV spart 250 Mio. Franken. Laufende Renten bleiben unangetastet.

– Kinderlose Witwen, die fünf Jahre verheiratet und beim Tod des Ehepartners älter als 45 Jahre alt waren, erhalten eine Entschädigung im Betrag einer Jahresrente.

– Die AHV-Renten werden nur noch alle drei statt alle zwei Jahre der Lohn- und Preisentwicklung angepasst, sofern die Teuerung nicht 4% übersteigt. Damit werden 150 Mio. Franken eingespart.

– Massgeblich für die Rentenanpassung bleibt der Mischindex, der je zur Hälfte die Löhne und die Preise berücksichtigt. Wenn der AHV-Fonds in einen Engpass gerät, ist aber eine Beschränkung auf die Preise möglich.

– Der Freibetrag von monatlich 1400 Franken, auf dem erwerbstätige Altersrentner keine Beiträge bezahlen müssen, wird aufgehoben. Dies bringt Mehreinnahmen von 202 Mio. Franken.

– Eine Verfassungsnorm ermöglicht es dem Parlament, für die AHV einen Zuschlag von maximal 1 Prozentpunkt auf der Mehrwertsteuer zu erheben. Die Erhöhung dürfte um das Jahr 2010 notwendig sein.

– Von den künftigen MWST-Zuschlägen gehen wie vom heutigen “Demografieprozent” 17% an den Bund, damit dieser seinen Beitrag an das Sozialwerk finanzieren kann. Der Anteil der AHV macht 2,43 Milliarden Franken aus, jener des Bundes knapp 500 Millionen.

swissinfo und Agenturen

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