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Dauerbrenner Gentechnologie

Seit den achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts ist die Gentechnologie ein heiss umkämpftes Thema der Schweizer Politik.

Hier die wichtigsten Schritte von Forschung und Gesetzgebung.

1986

Ciba-Geigy beginnt Freilandversuche mit genmanipulierten Pflanzen in den USA, später auch in Frankreich.

April 1987

Die Zeitschrift “Beobachter” reicht die Initiative “Gegen Missbräuche in der Fortpflanzungs- und Gentechnik” ein, zieht sie aber nach Ausarbeitung eines Gegenvorschlages durch das Parlament 1991 zurück.

1991/1992

Von der Landesregierung (Bundesrat) bewilligte Freilandversuche mit genmanipulierten Kartoffeln in der Eidgenössischen Forschungsanstalt Changins bei Nyon VD.

17. Mai 1992

In der Eidgenössischen Abstimmung wird der Gegenvorschlag zur “Beobachter-Initiative”, der Verfassungsartikel 24decies, mit 74 Prozent Ja angenommen. Der Schutz von Mensch und Umwelt vor Missbräuchen der Gentechnik wird damit in der Bundesverfassung verankert. In der neuen Bundesverfassung von 1999 regeln Art. 119 den Humanbereich und Art. 120 den Ausserhumanbereich.

Dez. 1996

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) lässt die zwei ersten Gentech-Produkte zu (Gensoja von Monsanto, Vitamin B12 von Rhône-Poulenc).

Jan. 1997/Apr.1998

Der Bundesrat setzt die beratende “Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit” (EFBS) und die “Eidgenössische Ethikkommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich” (EKAH) ein.

1. Juli 1997

Das revidierte Umweltschutzgesetz tritt in Kraft, das u.a. die Bewilligungsverfahren und Informationspflichten für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) regelt.

Jan./Okt. 1998

Das Bundesamt für Gesundheit lässt zwei Gentech-Maissorten von Novartis zu.

7. Juni 1998

Die Genschutz-Initiative (für ein GVO-Freisetzungsverbot und Einschränkungen in der Forschung) wird von 67 Prozent der Stimmenden abgelehnt. Das macht den Weg frei für die vom Parlament als indirekter Gegenvorschlag ausgearbeiteten Gesetzesänderungen (Gen-Lex).

16. Apr. 1999

Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) weist zwei Anträge mit GVO-Freisetzungsversuchen – der Firma Plüss-Staufer in Oftingen AG und der Eidgenössischen Forschungsanstalt Changins VD – ab.

1. Nov. 1999

Die Freisetzungsverordnung tritt in Kraft.

19. Jan. 2000

Der Bundesrat lehnt ein Moratorium oder ein Verbot für den Anbau von Gentech-Pflanzen ab.

26. März 2002

Die Schweiz ratifiziert das Protokoll von Cartagena, das u.a. Nutzung und Transport von GVO regelt. Am 11. Sept. 2003 tritt es in Kraft.

18. Sept. 2003

Umwelt- und Bauernorganisationen reichen die Gentechfrei-Initiative ein, die ein fünfjähriges Gentech-Moratorium in der schweizerischen Landwirtschaft verlangt.

30. Okt. 2003

Das BUWAL bewilligt nach dreijährigem Tauziehen einen Freisetzungsversuch der ETH Zürich mit Gentech-Weizen in Lindau ZH. Dieser wird von März bis Juli 2004 unter Protest von Umweltschützern durchgeführt.

1. Januar 2004

Das 2003 verabschiedete Gentechnikgesetz tritt in Kraft. Es soll Missbräuche der Gentechnologie im ausserhumanen Bereich verhindern. Geregelt werden u.a. Freisetzungsversuche und Kennzeichnung von Produkten.

März/Juni 2005

Stände- und Nationalrat lehnen die Gentechfrei-Initiative ab, die am 27. November 2005 von Volk und Ständen angenommen wird.

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