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B-Waffen-Konvention:Schweiz für Kontrollinstrument

Blick auf den Sitzungs-Saal Keystone

Die Schweiz befürwortet ein multilaterales Instrument, um der UNO-Konvention gegen B-Waffen mehr Gewicht zu verschaffen.

Botschafter Christian Faessler sagte am Dienstag vor der Überprüfungs-Konferenz der B-Waffen-Konvention in Genf, die Schweiz begrüsse den Vorschlag, Verstösse gegen die Konvention strafrechtlich zu verfolgen und die Unterzeichner-Staaten zu verpflichten, entsprechende strafrechtliche Massnahmen in ihrer nationalen Gesetzgebung vorzusehen. Der Vorschlag war von den USA gemacht worden.

Einbezug nicht-staatlicher Akteure

Es reiche nicht, dass Staaten allein auf biologische Waffen verzichteten, sagte Faessler. Das B-Waffenverbot müsse auf Individuen und nicht-staatliche Akteure ausgedehnt werden.

Die Schweiz bedaure, dass das Zusatzprotokoll für einen Kontrollmechanismus zur Einhaltung der Konvention nicht wie geplant bis zur 5. Überprüfungskonferenz beendet werden konnte, sagte der Botschafter weiter. Die USA hatten den Textentwurf im Juli nach sechsjährigen Verhandlungen abgelehnt.

Zur Stärkung der Konvention unterstützt die Schweiz weiterhin ein multilaterales, rechtlich verbindliches Instrument, wie Faessler festhielt. Zudem hoffe sie, dass sich die Konferenz zur Aufnahme eines wirklichen Verhandlungs-Verfahrens entschliesse.

Die UNO-Konvention gegen biologische Waffen trat 1975 in Kraft. Sie wurde von 144 Staaten unterzeichnet und verbietet Entwicklung, Produktion und Lagerung biologischer Waffen. Bisher gibt es keinen Mechanismus, der die Einhaltung der Konvention kontrolliert.

swissinfo und Agenturen

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