Bessere Aufenthalts-Bedingungen für Migrantinnen
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates will die Asylmissbrauchs-Diskussion nicht isoliert von der Gesamtrevision des Ausländerrechts führen. Im Gegensatz zum Ständerat hält sie zudem an der Verbesserung der Aufenthaltsrechte für ausländische Ehegatten fest.
Die SPK hat sich an ihrer letzten Sitzung mit zwei Teilrevisionen des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) befasst, wie sie am Freitag (17.08.) mitteilte. Anders als der Ständerat in der vergangenen Sommersession hat die SPK dabei mit 14 zu 9 Stimmen beschlossen, an der parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Christine Goll (SP/ZH) festzuhalten, welche die Aufenthalts-Rechte von Migrantinnen verbessern will.
Härten unzureichend geregelt
Die Initiative sieht vor, dass für ausländische Ehegatten der Anspruch auf Aufenthalt in der Schweiz nach Auflösung der Ehe generell weiter besteht, wenn die Ausreise aus der Schweiz auf Grund der persönlichen Verhältnisse unzumutbar ist. Die SPK halte daran fest, dass die Problematik der Aufenthaltsrechte ausländischer Ehegatten nach langwierigen Vorarbeiten endlich einer Lösung bedürfe.
Die geltende Härtefallregelung erachtet die Kommission als unzureichend, weil der Ermessens-Spielraum der kantonalen Fremdenpolizeien zu gross sei. Nur die vorgeschlagene Lösung trage dem Problem der Gewalt in der Ehe genügend Rechnung.
Mit 14 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung hat die SPK weiter beschlossen, auf die Vorlage des Ständerates zur Missbrauchs-Bekämpfung im Asyl- und Ausländerrecht zwar einzutreten, mit der Detailberatung aber bis zur Totalrevision des Asyl- und Ausländerrechts zuzuwarten. Sie sehe im Gegensatz zum Ständerat keinen dringlichen Handlungsbedarf
swissinfo und Agenturen
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