Bundesrat: Bistumsartikel streichen
Die katholische Kirche soll Bistümer nach ihrem Guttdünken errichten können. Diese Meinung vertritt der Bundesrat und empfiehlt den Stimmberechtigten am 10. Juni, den Bistumsartikel am 10. Juni aus der Bundesverfassung zu streichen. Der Evangelische Kirchenbund wirft dem Bundesrat Einseitigkeit vor.
Der Bistumsartikel sei ein Relikt aus der Zeit des Kulturkampfes und ein Fremdkörper in einer modernen Verfassung, sagte die Justizministerin Ruth Metzler am Dienstag (10.04.) vor den Medien. Die Religionsfreiheit müsse für alle Glaubensgemeinschaften gelten.
Keine dürfe schlechter als die andere behandelt werden. Der Artikel diskriminiere die Katholiken, weil er für die Errichtung von Bistümern die Zustimmung des Bundes verlangt. Es wäre heute ebenso unerträglich, wenn die Bundesverfassung für die israelitische Kultusgemeinde Ausnahme-Bestimmungen enthielte.
Artikel als Faustpfand?
Es sei erstaunlich, dass es katholische Kreise gebe, die sich gegen die Aufhebung geäussert hätten, sagte Metzler weiter Sie wollten mit dem Faustpfand des Bistumsartikels eine Besserstellung der Frauen in der Kirche aushandeln oder mehr Mitsprache bei der Wahl von Bischöfen und bei der Festlegung von Bistumsgrenzen.
So verständlich diese Anliegen seien, es sei nicht Aufgabe des Staates, sich in die innerkirchliche Organisation einzumischen, betonte die Bundesrätin.
Verletzung des Völkerrechts
Laut der Justizministerin verletzt der Artikel auch das internationale Völkerrecht. Die Schweiz habe sich verpflichtet, die Religionsfreiheit zu schützen. Keine Verfassung anderer Staaten kenne eine Bewilligungspflicht für Bistümer.
Seit 1847 in Verfassung
Der Bistumsartikel war 1874 in die Verfassung aufgenommen worden. In der Praxis richtete er sich ausschliesslich gegen die römisch-katholische Kirche. Bei der Beratung der neuen Bundesverfassung verzichteten Bundesrat und Parlament auf die Streichung, um die Revision nicht zu gefährden.
Evangelischer Kirchenbund fordert Religionsartikel
Der Rat des schweizerischen evangelischen Kirchenbundes (sek) kritisierte die Argumente des Bundesrates als einseitig. Die ersatzlose Streichung gebe dem Vatikan statt den Kirchenmitgliedern die Macht über die Errichtung von Bistümern.
Zurückzuweisen sei die Behauptung, der Bistumsartikel schränke die Religionsfreiheit ein und verletze das Völkerrecht. Wichtiger als die Frage des Bistumsartikels sei die Schaffung eines Religionsartikels. Der Beitrag der Kirchen und Religionsgemeinschaften für den Zusammenhalt und die Entwicklung von Gesellschaft und Staat müsse gewürdigt werden.
swissinfo und Agenturen
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