Auslandschweizer-Gesetz: Der Ständerat will ein Update
Der Ständerat lässt prüfen, ob das Auslandschweizer-Gesetz noch zeitgemäss ist. Er hat Anfang Woche ein entsprechendes Postulat überwiesen. Das bietet Chancen, vor allem für die Auslandschweizer-Organisation – und ein Risiko.
Absender des PostulatsExterner Link ist der Genfer Ständerat Carlo Sommaruga, ein langjähriges Vorstandsmitglied der Auslandschweizer-Organisation (ASO). Er verlangt einen Evaluationsbericht über das AuslandschweizergesetzExterner Link. Dieser dränge sich zehn Jahre nach dessen Inkrafttreten auf. Im Ständerat verwies Sommaruga auf die wachsende Zahl der Auslandschweizer – aktuell sind es 830’000.
Sein Hauptinteresse dürfte dabei eine bessere gesetzliche Abstützung der ASO selbst sein. Konkret möchte er die «Beziehungen zwischen dem Bund und der ASO» neu beurteilen lassen. Die ASO erhält Bundesgelder, unter anderem für die Herausgabe der Zeitschrift «Schweizer Revue».
Diese Subvention wurde im Rahmen des Entlastungspakets 2027 infrage gestellt – es geht um 400’000 Franken pro Jahr. Inwieweit die Schweizer Revue auch künftig noch als Magazin versendet werden soll, ist zudem schon länger Gegenstand von Diskussionen, auch zwischen Bund und ASO.
In diesem Kontext bildet das Postulat eine Verteidigungslinie: Über das Auslandschweizer-Gesetz besteht die Möglichkeit, die Aufgaben und die Verantwortung der Auslandschweizer-Organisation im aktuellen Kontext zu definieren und später daraus eine gesicherte Finanzierung des Bundes abzuleiten. «Man darf nicht vergessen, dass die ASO im Rahmen einer Leistungsvereinbarung wichtige Beratungs- und Informationsdienste erbringt», sagte Sommaruga im Rat.
Neue konsularische Möglichkeiten
Aussenminister Ignazio Cassis zeigte sich im Parlament gegenüber dem Anliegen offen. Der Gesamtbundesrat befürwortet es. Der verlangte Bericht werde «die Zusammenarbeit zwischen meinem Departement und der Organisation der Schweizer im Ausland analysieren», sagte Cassis. Er bezeichnete die ASO als «bevorzugten Partner in der Arbeit zugunsten unserer Auslandsgemeinschaft» und als «wichtigsten Empfänger der finanziellen Unterstützung des Bundes im Rahmen dieses Gesetzes».
Cassis wies auch auf einen möglichen Vorteil des Bundes aus einem aufgefrischten Gesetz hin: Im konsularischen Bereich seien Neuerungen geplant. Das Dienstleistungsangebot solle gezielt erweitert und durch Kooperationen mit privaten oder internationalen Partnern Synergien genutzt werden. «Digitale Instrumente, Automatisierung und neue Kommunikationsformen eröffnen neue Möglichkeiten in der konsularischen Praxis, um Dienstleistungen effizienter und bürgernäher zu gestalten», sagte der Bundesrat.
Knackpunkt: Eigenverantwortung
In der konkreten Ausarbeitung zeichnet sich allerdings bereits ein Knackpunkt ab: Die Eigenverantwortung. Sie bildet einen zentralen Anker des bestehenden Auslandschweizer-Gesetzes. Sie ist auch zur klaren Leitlinie des Bundes geworden. Bisher besagt das Gesetz: Wer ins Ausland geht, tut dies auf eigene Verantwortung und kann nicht bei jedem Notfall nach Hilfe aus der Schweiz rufen.
Sommaruga will genau dies nun aber diskutieren. Zu prüfen sei, «ob dieser Grundsatz noch mit der heutigen weltweiten Instabilität vereinbar ist». Er erwähnt globale Gesundheitskrisen, soziale Krisen in den Aufenthaltsländern der Schweizerinnen und Schweizer, Terroranschlägen sowie Kriege.
Der Bund dürfte hingegen alles Interesse haben, am bisher geltenden Prinzip der Eigenverantwortung festzuhalten – allein schon aus Kapazitätsgründen.
Editiert von Pauline Turuban
Mehr
Zehn Jahre Auslandschweizer-Gesetz: Was es brachte – und was es noch braucht
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch