Bundesrat will kein Überwachungsorgan gegen Potentatengelder
Trotz der Affäre um die Abacha-Millionen auf Schweizer Banken will der Bundesrat kein zusätzliches Überwachungsorgan für den Umgang der Schweizer Banken mit Potentatengeldern. Die Regelungen gegen Geldwäscherei seien ausreichend.
Die Schaffung einer Kontrollkommission sei überflüssig, aussenpolitisch heikel und bezüglich des Bankgeheimnisses nicht unbedenklich, erklärte die Landesregierung am Mittwoch (05.07.) auf einen parlamentarischen Vorstoss.
Die Schweiz verfüge über Regelungen gegen die Geldwäscherei, die international zu den strengsten gehörten. Und der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) stehe ein schlagkräftiges Instrumentarium zur Aufdeckung und Abschreckung unrechtmässig erworbener Potentatengelder zur Verfügung.
Der Bundesrat erinnerte im einzelnen an die Geldwäschereirichtlinien der EBK, an das Geldwäschereigesetz mit Meldepflicht sowie an das neue Korruptionsstrafrecht, das die Grundlage für die Bestrafung der Geldwäscherei von Korruptionsgeldern aus dem Ausland bietet.
Die Motion von Nationalrat Christian Grobet (PdA/GE), mit der eine Kontrollkommission für Potentatengeldern eingerichtet werden soll, wird von der Landesregierung deshalb abgelehnt.
swissinfo und Agenturen
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