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Dienstpflicht in der Schweiz: Wahl zwischen Armee und Bevölkerungsschutz

In der Schweiz soll die Dienstpflicht in Zukunft entweder in der Armee oder im Bevölkerungsschutz geleistet werden können. Dies schlägt die Landesregierung in ihren 'Leitlinien für den Bevölkerungsschutz' vor. Die Reform soll ab 2003 umgesetzt werden.

In der Schweiz soll die Dienstpflicht in Zukunft entweder in der Armee oder im Bevölkerungsschutz geleistet werden können. Dies schlägt die Landesregierung in ihren ‚Leitlinien für den Bevölkerungsschutz‘ vor, die Verteidigungsminister Adolf Ogi am Montag (29.07) der Öffentlichkeit vorstellte. Bis Ende 1999 können sich die Kantone im Rahmen einer ersten Vernehmlassung zum Reformpaket der äussern. Ab 2003 soll die Reform umgesetzt werden.

Parallel zur Armee soll nach dem Willen der Regierung in der Schweiz auch der Bevölkerungsschutz reformiert werden. Nach dem Ende des Kalten Krieges soll sich der sogenannte ‚Zivilschutz‘ nicht mehr auf ein kriegerisches Grossereignis gefasst machen, sondern sich für Naturkatastrophen und zivilisationsbedingte Katastrophen wappnen.

Die Regierung schlägt vor, alle zivilen Hilfskräfte unter dem Dach des Bevölkerungsschutzes zu einem umfassenden Sicherheitsverbund zusammenzuführen. In diesem Verbund sollen künftig die Polizei, die Feuerwehr, Sanitäts- und Rettungsdienste sowie der Zivilschutz zusammenarbeiten. Damit sollen Doppelspurigkeiten abgebaut und Kosten gespart werden.

Hauptträger des Bevölkerungsschutzes sollen in Zukunft die Kantone sein. Allerdings will sich der Bund nicht völlig aus dieser Aufgabe zurückziehen. Die Arme etwa soll weiterhin für subsidiäre Hilfeleistungen zur Verfügung stehen. Daneben will der Bund die Kantone auch finanziell und im Bereich der Ausbildung für Schutzkräfte unterstützen.

Nach dem Willen der Regierung sollen künftig weniger, dafür aber besser ausgebildete Leute Dienst für den Bevölkerungsschutz leisten. Damit die Dienstpflicht entweder in der Armee oder im Bevölkerungsschutz erfüllt werden kann, müsste die Bundesverfassung geändert werden. Für Bundesrat Ogi ist dieses vorgeschlagene Modell deshalb noch Zukunftsmusik.

Bis Ende Jahr können sich die Kantone in einer ersten Vernehmlassung zum Reformpaket äussern. Anschliessend wird sich die Regierung auf ein neues Leitbild für Armee und Bevölkerungsschutz festlegen. Darüber wird dann Ende 2000 eine umfassende Vernehmlassung eröffnet. Mitte 2001 will die Regierung die Vorlage dem Parlament unterbreiten. Bundesrat Ogi rechnet damit, dass die Reform frühestens ab 2003 umgesetzt werden kann.

SRI und Agenturen

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