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Doch Geld gewaschen?

Peter Friederich bei einem Empfang zu Ehren des luxemburgischen Erzherzogen-Paars im April 2002 in Bern. Keystone Archive

Der Verdacht gegen Botschafter Peter Friederich auf Geldwäscherei zugunsten des internationalen Drogenhandels hat sich deutlich bestätigt.

Gemäss Mitteilung der Bundesanwaltschaft wurde das Verfahren auch auf die Ehefrau von Friederich ausgeweitet. Ihr wird Beihilfe zur Geldwäscherei vorgeworfen.

«Die Untersuchung wird zeigen, was für eine Rolle sie spielte und wie viel sie über die Vorgänge wusste», sagte Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef der Bundesanwaltschaft, gegenüber swissinfo.

Friederich’s Ehefrau bestreitet, je von den Geschäften ihres Mannes etwas gewusst zu haben. Dies betonte der Anwalt von Peter Friederich, Jean-René Mermoud, auf Anfrage von swissinfo.

Amt nicht missbraucht

Die Ermittlungen hätten keinen Zusammenhang mit nachrichtendienstlichen Kreisen oder Vorgängen erkennen lassen, weist die Bundesanwaltschaft Medienspekulationen zurück.

Die Verfehlungen hätten sich ausschliesslich im privaten Handlungskreis des Botschafters abgespielt. Friederich habe sein Amt als Botschafter nicht missbraucht.

Wegen Kollusionsgefahr bleibt Friederich vorerst noch bis zum 15. August in Untersuchungshaft.

Internationaler Drogenhandel

Peter Friederich war am 8. Juli 2002 in Luxemburg wegen Geldwäscherei-Verdacht in Bern einvernommen und in Untersuchungshaft gesetzt worden. Im Verlauf der Ermittlungen kam noch der Vorwurf der Urkundenfälschung hinzu.

Im Zentrum der Ermittlungen stand die Rolle von Friederich im Zusammenhang mit verdächtigen Finanztransaktionen. Der Schweizer Botschafter in Luxemburg hatte im zweiten Halbjahr 2001 rund 750’000 Dollar (1,1 Mio. Franken) auf sein persönliches Konto bei einer luxemburgischen Bank eingezahlt und die Belege dazu gefälscht.

Die einbezahlten Gelder waren innert kürzester Zeit vom Konto des Botschafters auf weitere Konten transferiert worden. Darunter auch auf Konten von Personen mit bekannten Verbindungen zum Drogenhandel. Laut Bundesanwaltschaft weisen sowohl die Herkunft wie auch die weitere Bestimmung der Gelder deutlich in Richtung des internationalen Drogenhandels.

«Wir haben stichhaltige Anhaltspunkte, dass Personen involviert waren, die der Justiz aufgrund ihrer Verstrickung zu Drogenschmuggel und dessen Finanzierung sowie Geldwäscherei bekannt sind», sagte Wiedmer weiter.

Friederich: Keine Geldwäscherei

Friederich wollte die Gelder für eine Drittperson zu Steuerfluchtzwecken transferiert haben. Der spanische Staatsbürger, den Friederich nannte, befindet sich seit vergangenem März im Zusammenhang mit einem Verfahren zu Drogenhandel und Geldwäscherei in Spanien in Haft und wurde von der Bundesanwaltschaft befragt.

Friederich bestreitet den Vorwurf der Geldwäscherei, bekennt sich jedoch zur Urkundenfälschung.

Erfahrener Untersuchungsrichter

Die Bundesanwaltschaft hat damit ihre Voruntersuchungen abgeschlossen und die Akten an das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt weitergeleitet.

Zuständiger Untersuchungsrichter ist der Genfer Paul Perraudin, der schon mehrfach komplexe Dossiers betreute, darunter der Schmiergeldskandal um den einst staatlichen Erdölkonzern Elf-Aquitaine sowie die Affäre um die in der Schweiz blockierten Konten von Raúl Salinas, dem Bruder des ehemaligen mexikanischen Präsidenten.

swissinfo

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