Flexibilisierung der Stellung des Bundespersonals beschlossen
Der Bund kann künftig aus schweren wirtschaftlichen oder betrieblichen Gründen Personal im grossen Stil entlassen. Der Ständerat hiess am Montag (13.12.) das neue Bundespersonalgesetz (BPG) gut. Es bringe die nötige Flexibilisierung des Personalrechts.
Der Bund kann künftig aus schweren wirtschaftlichen oder betrieblichen Gründen Personal im grossen Stil entlassen. Der Ständerat hiess am Montag (13.12.) das neue Bundespersonalgesetz (BPG) gut. Es bringe die notwendige Flexibilisierung des Personalrechts und trage dem Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft Rechnung.
Der Ständerat hiess als Zweitrat das neue Personalrecht für die rund 105’000 Bundesangestellten mit 27 zu vier Stimmen gut. Die Vorlage geht zur Bereinigung einiger Differenzen zurück an den Nationalrat; sie soll nach dem Willen von Bundesrat Kaspar Villiger auf 2001 in Kraft gesetzt werden können.
Der umstrittensten Neuerung, der Einführung der Kündigung aus schwerwiegenden wirtschaftlichen Gründen, stimmte der Rat mit 29 zu fünf Stimmen zu. Vergeblich erinnerte Ernst Leuenberger (SP/SO) daran, dass die SBB in den 90-er Jahren ohne Entlassungen 10’000 Stellen abgebaut hätten. Wären Kündigungen möglich gewesen,wäre es sicher zu Arbeitskämpfen gekommen. Laut Kommissionssprecherin Vreni Spoerry (FDP/ZH) muss der Bund den Betroffenen weiterhin eine gleichwertige Arbeit anbieten oder Abgangsentschädigungen zahlen.Damit bestehe auch künftig ein weitgehender Schutz.
Auch sonst blitzte die Linke mit praktisch allen ihren Anträgen zu Gunsten einer arbeitnehmerfreundlicheren Linie ab. Mit 26 zu acht Stimmen beschloss der Ständerat wie der Nationalrat, dass der Bund bei der Ausrichtung des Teuerungsausgleichs auch seine wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse sowie die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt zu berücksichtigen hat.
Der Ständerat erweiterte die möglichen Personalkategorien, die statt unter das BPG nur unter das Obligationenrecht (OR) unterstellt werden. Dies ist bei Aushilfspersonal, Praktikanten und im Ausland rekrutiertem und angestellten Personal möglich. Der Bundesrat kann aber in diesen Fällen Mindestvorschriften erlassen.
Anders als der Nationalrat unterstellte die Kleine Kammer Tochterunternehmen von Post und SBB nicht dem BPG. Dies sei Voraussetzung, damit andere Unternehmen überhaupt Allianzen mit Post und SBB eingingen.
SRI und Agenturen
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