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Fluglotsenmord: Prozess noch in diesem Jahr

Angehörige der Opfer des Flugunfalls bei einem Trauerbesuch am 4.7.2002 bei der Absturzstelle in Überlingen. Keystone Archive

Der Mann, der den beim Flugunfall von Überlingen beteiligten Fluglotsen erstochen hat, wird wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt.

Die Ermittlungen zum Flugzeug-Zusammenstoss von Überlingen vom 1. Juli 2002 sind jedoch noch nicht abgeschlossen.

Der Prozess gegen den Mann, der vor gut einem Jahr einen am Flugzeugunglück von Überlingern beteiligten Fluglotsen erstochen hat, dürfte noch in diesem Jahr stattfinden. Dies teilte die Zürcher Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.

Zum Abschluss der Untersuchung hat der 49-jährige Mann erklärt, dass das Gericht davon ausgehen könne, dass er den Fluglotsen getötet habe.

In einem psychiatrischen Gutachten wurde der Täter für grundsätzlich zurechnungsfähig erklärt. Er befindet sich nach wie vor in der psychiatrischen Klinik Rheinau ZH.

Keine Drittbeteiligung

Die umfangreichen Untersuchungen ergaben keine Hinweise auf eine Drittbeteiligung an der Tötung. Der Angeschuldigte, der aus dem Kaukasus stammt, gab zu, dass er einer Privatdetektei in Moskau den Auftrag erteilt habe, ihm ein Bild des Fluglotsen zu besorgen.

In der Schweiz erstellte eine Privatdetektei vom künftigen Opfer und dessen Umfeld verschiedene Fotos und übermittelte diese nach Moskau zur beauftragten Detektei.

Schicksalsdatum 1. Juli 2002

Den Entschluss, in die Schweiz zu reisen, fällte der 49-Jährige nach eigenen Aussagen im November 2003 in Wladikavkas, wie die Zürcher Staatsanwaltschaft schreibt.

Das Tötungsdelikt in Kloten bei Zürich hängt mit dem Zusammenstoss einer Tupolew-Passagiermaschine und eines Frachtflugzeugs bei Überlingen (D) am Bodensee zusammen, bei dem 71 Menschen ums Leben kamen.

An jenem 1. Juli 2002 verlor der 49-Jährige seine Frau und seine beiden Kinder. Für ihn war der Fluglotse am Crash schuld.

Schuldfrage wird noch geklärt

Die Schuldfrage zum Flugzeug-Unglück von Überlingen soll mit Gutachten ausländischer Experten und weiteren Vernehmungen geklärt werden. Wann die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften von Konstanz und Winterthur beendet sind, ist noch nicht klar.

Seit Beginn der Strafuntersuchung am 4. Juli 2002 gegen sieben Mitarbeiter der Schweizer Flugsicherung Skyguide hätten über 20 Einvernahmen mit Zeugen und Angeschuldigten stattgefunden, teilte die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland am Donnerstag mit.

Das Verfahren läuft wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und Luftverkehrsgefährdung.

Rechtsmässiges Verhalten?

Erste Erkenntnisse seien an die Strafverfolgungsbehörden in Russland weitergegeben worden. Mit Hilfe weiterer Gutachten sollen noch offene Fragen beantwortet werden.

Dabei geht es um den Betrieb bei Skyguide und die Wertung der Abläufe in der Unglücksnacht am 1. Juli 2002. So soll geklärt werden, ob das Verhalten der Skyguide-Mitarbeiter rechtmässig war oder nicht.

Abschluss der Untersuchungen noch unbestimmt

Wann die aufwändigen Untersuchungen, bei denen die Winterthurer und die Konstanzer Staatsanwaltschaften mit dem Büro für Flugunfalluntersuchungen in Bern zusammenarbeiten, beendet sind, ist noch unklar. Dies hängt gemäss Communiqué von den allfälligen Beweisanträgen der am Verfahren beteiligten Parteien ab.

Die deutsche Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) legte im vergangenen Sommer ihren Abschlussbericht vor.

Die BFU stellte zwar zahlreiche Faktoren als Unglücksursache fest, zur Schuldfrage lieferte sie allerdings keine eindeutigen Antworten.

swissinfo und Agenturen

Am 1. Juli 2002 um 23:35:32 Uhr kam es nördlich der deutschen Stadt Überlingen/Bodensee zu einem Zusammenstoss einer Tupolew TU154M, auf dem Weg von Russland nach Spanien, mit einem Frachtflugzeug Boeing B757-200, auf dem Weg von Italien nach Belgien.

Beide Flugzeuge folgten Instrumentenflugregeln und wurden von der Flugüberwachung Skyguide in Zürich geführt.

An Bord beider Flugzeuge befanden sich insgesamt 71 Menschen, von denen niemand überlebte.

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