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Warum die Schweiz ihre Staatsbürger:innen nicht ausliefert

Ein Mann in Handschellen vor einem Swiss-Flugzeug
Illustration: Kai Reusser, Swissinfo

Manche Staaten liefern eigene Bürger:innen aus, die im Ausland von der Justiz gesucht werden. Die Schweiz tut das nicht – mit einer Ausnahme.

Wer im Ausland gesucht wird, kann per Auslieferungsantrag zurückgeholt werden, um seine Strafe anzutreten oder sich vor Gericht zu verantworten.

Diese Prozedur ist allerdings komplizierter, als sie zunächst erscheint – denn die Länder handhaben solche Anträge, insbesondere wenn es um ihre eigenen Staatsbürger:innen geht, sehr unterschiedlich. Entsprechend oft im Ausland auch falsch verstanden, wie die Schweiz in diesem Fall vorgeht. Ein Überblick.

Warum liefert die Schweiz eigene Staatsbürger:innen nicht aus?

Gemäss der Schweizer BundesverfassungExterner Link dürfen Schweizerinnen und Schweizer nur mit ihrem Einverständnis ausgeliefert werden. Dahinter steht der Grundsatz der territorialen Souveränität – die Schweiz behandelt ihre Bürger:innen nach ihren eigenen Gesetzen.

Historisch erklärt sich das mit einem Misstrauen gegenüber politischer Verfolgung. Im 19. Jahrhundert war Europa der Geburtsort der liberalen Revolutionen, die zur Entstehung moderner Nationalstaaten führten. Danach folgten reaktionäre Gegenbewegungen, die demokratische Freiheiten wieder eingrenzten. In diesem Kontext flohen viele vor einer politisierten Justiz in die Schweiz, die als ein Zufluchtsort europäischer Exilanten galt. Diese Erfahrungen prägten das schweizerische Rechtsverständnis, besonders mit Hinblick auf AuslieferungenExterner Link.

Was passiert, wenn die Schweiz gesuchte Personen nicht ausliefert?

Wird eine Person nicht ausgeliefert, kann sie trotzdem verfolgt werden – nämlich von den Schweizer Behörden. Etwa indem diese Rechtshilfe leisten, die Strafverfolgung übernehmen oder der Strafvollzug in der Schweiz durchgeführt wird. Voraussetzung ist, dass die vorgeworfenen Taten auch in der Schweiz strafbar sind. Eine Flucht in die Heimat schützt also nicht vor Strafe.

Ein Spezialfall sind Personen mit mehreren Staatsbürgerschaften: Befinden sie sich in der Schweiz, liefert sie die Schweiz nicht aus. Befinden sie sich jedoch in einem Land, dessen Staatsbürgerschaft sie haben und wo sie strafrechtlich verfolgt werden, hat die Schweiz wenig Möglichkeiten einzuschreiten. In diesen Fällen wird in der Regel konsularische Hilfe geleistet.

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Welche Ausnahmen gibt es bei der Auslieferung?

Vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) werden die schwersten Verbrechen behandelt: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Als Vertragsstaat arbeitet die Schweiz mit dem IStGH zusammen und hat entsprechende rechtliche Grundlagen geschaffen. Schweizerinnen und Schweizer können darum dem IStGH überstellt werden – eine allfällige Strafe wird daraufhin in der Schweiz verbüsst.

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Welche Länder liefern eigene Staatsbürger aus?

Es gibt nur wenige Staaten, die ihre eigenen Staatsbürger:innen ausliefern. Das sind hauptsächlich etwa die USA, Kanada, Irland und Grossbritannien, Australien und Neuseeland. Alles Staaten, die der Tradition des Common Law folgen, einer Rechtstradition, die aus Grossbritannien stammt und vor allem durch Gerichtsfälle weiterentwickelt wird.

Dies in Abgrenzung zum Civil Law, das auf Kontinentaleuropa als Fortsetzung der römischen Rechtsprechung entstand und primär ein gesetzgeberischer Prozess ist. Dieses ist heute weiter verbreitet, es gibt aber auch weitere Rechtstraditionen und vor allem viele Mischsysteme.

Wie funktioniert die Auslieferung in der EU?

Innerhalb der Europäischen Union existiert der Europäische Haftbefehl, der eine Strafverfolgung innerhalb der EU ermöglicht. Dieser hat die herkömmlichen Auslieferungsverfahren abgelöst, die Fristen für Auslieferungen verkürzt und ausdrücklich die Überstellung eigener Staatsbürger:innen ermöglicht.

Damit arbeiten die Mitgliedstaaten – die historisch ähnlich wie die Schweiz eigene Bürger:innen kaum auslieferten – sukzessive hin zu einem «Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts» hin. Dies ist ein Ziel der europäischen VerträgeExterner Link und Ausdruck der «immer enger werdenden Union», einem Kernprinzip der europäischen Integration.

Editiert von Marc Leutenegger

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