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Fall Magnitsky: Millionen von Franken von Schweizer Konten abgezogen

Denis Katsyv, ein russischer Staatsbürger.
Denis Katsyv, ein russischer Staatsbürger, überwies Gelder von UBS-Konten an Banken in Israel und Armenien. SWI swissinfo.ch

Ein russischer Staatsbürger überwies mindestens 6 Millionen Schweizer Franken, die im Zusammenhang mit einem weltweiten Steuerbetrugsfall stehen, von seinen UBS-Konten ins Ausland. Unsere Recherchen zeigen, dass ein kürzlich gefälltes Urteil des Bundesgerichts zur Einziehung eines Teils dieser Gelder hätte führen können.

Am 12. Februar hob Denis Katsyv Gelder von seinem Konto bei der Schweizer Bank UBS ab und überwies den Grossteil davon an Banken in Israel und Armenien. Katsyv ist russischer Staatsbürger – und verwickelt in einen grossen Steuerbetrugsfall zulasten des russischen Finanzministeriums.

Rund 5,5 Millionen Schweizer Franken überwies er auf seine persönlichen Konten im Ausland, rund 500’000 Franken auf ein Schweizer Geschäftskonto. Ob sich dieses Geld noch in der Schweiz befindet, ist unklar.

SWI swissinfo.ch

Bis 2021 ermittelten die Schweizer Behörden im Magnitsky-Steuerbetrugsfall, von dem Katsyv profitierte. Während der Zeit der Ermittlungen waren die rund 8,2 Millionen US-Dollar Vermögenswerte, die Katsyv auf privaten und geschäftlichen Bankkonten bei der UBS und der Edmond de Rothschild Bank hielt, eingefroren.

Mit einem Beschluss der Schweizer Bundesanwaltschaft aus dem Jahr 2021 jedoch wurde der Fall faktisch abgeschlossen. Im Entscheid stellte die Bundesanwaltschaft fest, dass Katsyvs Konto mit illegal erlangten Geldern verunreinigt sei – und verordnete, dass 1% dieser Gelder, also insgesamt 78’000 US-DollarExterner Link, dauerhaft eingezogen werden sollten.

Katsyv legte gegen diesen Beschluss Berufung ein und verlor 2023. Auf die verbleibenden 99% der Gelder auf seinen Schweizer Bankkonten hatte er jedoch weiterhin freien Zugriff.

Ein jüngerer Mann mit einem Orangensaft
Denis Katsyv, Sohn eines hochrangigen Beamten aus der Region Moskau. DM

Die Überweisung im Februar erfolgte nur zwei Monate nach einem Urteil des Schweizer BundesgerichtsExterner Link zu einer Beschwerde eines Unternehmens im Besitz von Katsyv. Dieses Urteil, so sagen es Anwält:innen gegenüber Swissinfo, hätte möglicherweise zur Einziehung weiterer Gelder führen können.

Das Urteil vom 5. Dezember 2025 erklärte die Methode, mit der die Bundesanwaltschaft berechnete, wie viele der Beträge im Zusammenhang mit dem Magnitsky-Fall dauerhaft beschlagnahmt werden sollten, für «verfassungswidrig». Das Gericht ordnete eine Neuberechnung an.

Wie aber war es möglich, dass die UBS Katsyv nach dem Gerichtsurteil gestattete, seine Gelder aus der Schweiz zu transferieren? Warum forderte die Bundesanwaltschaft die Bank nicht auf, die Konten bis zum Abschluss der Neuberechnung zu sperren?

Das Urteil lasse viele Fragen offen, sagten mehrere Anwälte, mit denen Swissinfo über den Fall gesprochen hat. Einig waren sie sich jedoch darin, dass die Gelder nach dem Bundesgerichtsentscheid hätten beschlagnahmt werden müssen – und dass sie das Land niemals hätten verlassen dürfen.

Thomas Rihm, Rechtsanwalt in Zürich.
Thomas Rihm, Rechtsanwalt in Zürich. Courtesy of Thomas Rihm

«Nach unserer vorläufigen Einschätzung besteht für die Bundesanwaltschaft tatsächlich eine gesetzliche Pflicht, die fraglichen Vermögenswerte zu beschlagnahmen», sagt Thomas Rihm, ein in Zürich ansässiger Anwalt.

«Entsprechende Unterlassungen könnten eine strenge staatliche oder behördliche Haftung gegenüber der Schweizerischen Eidgenossenschaft nach sich ziehen.»

Die Ermittlungen in der Schweiz

Der Fall Magnitsky reicht bis ins Jahr 2007 zurück. Damals entwendete eine Gruppe russischer Staatsbürger:innen mit Verbindungen zu hochrangigen Beamt:innen 230 Millionen Dollar aus der russischen Staatskasse.

Lesen Sie den vollständigen Artikel darüber, wie die Schweizer Handhabung des Magnitsky-Falls erneut unter die Lupe genommen wird:

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Die Gelder wurden dann über ein Netzwerk von Briefkastenfirmen und europäischen Banken geschleust. Sergei MagnitskyExterner Link, ein Anwalt von Hermitage Capital, der damals grössten Vermögensverwaltungsgesellschaft Russlands, deckte den Betrug auf und sagte gegen die beteiligten Beamt:innen aus.

Später wurde er verhaftet und unter fragwürdigen Umständen in einem russischen Gefängnis tot aufgefunden.

Die mutmasslichen Nutzniesser:innen des Betrugsfalls wurden auf internationale SanktionslistenExterner Link gesetzt.

Im Jahr 2011 reichte Hermitage Capital in der Schweiz Strafanzeige ein. Es war eine der ersten internationalen Ermittlungen wegen Geldwäsche der Erlöse aus diesem Betrug, die Hermitage anstiess.

Es folgten zahlreiche weitere, unter anderem in den Vereinigten Staaten, Frankreich, Spanien, den Niederlanden, Luxemburg und den baltischen Staaten.

Im Juli 2021 schloss die BundesanwaltschaftExterner Link ihre zehnjährige Geldwäscheuntersuchung offiziell ab. Im Laufe der Ermittlungen hatten die Schweizer Behörden rund 18 Millionen Schweizer Franken auf Bankkonten eingefroren. Die Konten wurden von drei russischen Staatsbürgern kontrolliert, die vom Betrug profitiert hatten.

Neben Katsyv, dem Sohn eines hochrangigen Beamten aus der Region Moskau, handelte es sich dabei um Vladlen Stepanov, den damaligen Ehemann der russischen Steuerbeamtin Olga Stepanova, und Dmitry Klyuev, einen russischen Bankier, der zuvor in Russland verurteilt worden war und von den US-Behörden als Drahtzieher des BetrugsExterner Link identifiziert worden war.

Ein Teil der Erlöse aus dem Steuerbetrug war auf den Schweizer Bankkonten der drei russischen Staatsbürger gelandet, wie die Bundesanwaltschaft in ihrer Entscheidung festhielt. Sie ordnete die Einziehung von 4 Millionen Franken an. Die restlichen 14 Millionen Franken wurden an die Kontoinhaber zurückgegeben.

Die Anwendung der sogenannten «proportionalen Methode» kam die Bundesanwaltschaft zu dem Schluss, dass nur ein Viertel der eingefrorenen Gelder dauerhaft eingezogen werden könnten. Dieser Ansatz weicht von vergleichbaren Fällen in Europa und den Vereinigten Staaten ab, in denen ein wesentlich grösserer Anteil der gewaschenen Gelder beschlagnahmt wurde.

Der proportionale Ansatz basiert auf der Idee, dass die ursprünglichen Erlöse scheinbar durch aufeinanderfolgende Finanztransaktionen verwässert würden. In jeder Phase dieser «Schichtung» von Transaktionen schätzen die Staatsanwälte, welcher Anteil der Gelder noch auf die Tat selbst zurückgeführt werden könne – und reduzieren entsprechend den Betrag, der beschlagnahmt werden soll.

Das Bundesgericht befand in seinem Urteil vom vergangenen DezemberExterner Link, dass die von der Bundesanwaltschaft angewandte proportionale Methode verfassungswidrig sei. Es forderte stattdessen eine Neuberechnung unter Anwendung der «intentionalen Korrekturmethode»Externer Link oder der «Sedimentationsmethode»Externer Link.

Damit macht das Gericht den Ansatz der Bundesanwaltschaft rückgängig. Und: Der Entscheid des Gerichts hätte möglicherweise dazu führen können, dass sogar ein grösserer Teil von Katsyvs Vermögen eingezogen würde – wären dies nicht aus der Schweiz abgezogen worden.

Die Entscheidung des Gerichts wurde von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) begrüsstExterner Link, die die Schweiz aufforderte, ihre ursprüngliche proportionale Berechnungsmethode zu überdenken.

Am 22. April wird die PACE über eine Resolution abstimmenExterner Link, die die Handhabung des Magnitsky-Falls durch die SchweizExterner Link kritisiert.

Wohin floss das Geld?

Die von Swissinfo geprüften Transaktionsdaten zeigen, dass Katsyv im Februar mehr als 6 Millionen Franken von seinen Konten bei der UBS abgezogen hat.

Ein russischer Staatsbürger, der in der Schweiz Gelder hielt, die mit einem weltweiten Steuerbetrugsfall in Verbindung standen, überwies mindestens 6 Millionen Schweizer Franken von seinen UBS-Konten.
Eine UBS-Filiale in der Schweiz: Konten der Bank spielten im Magnitsky-Fall eine Rolle bei Geldtransfers ins Ausland. Manuel Geisser / Keystone

Ein Teil der Gelder wurde an Landmark Capital überwiesen, ein in Armenien registriertes Finanzunternehmen. Zwei Überweisungen über 338’569 beziehungsweise 185’000 Franken gingen von Katsyvs privatem UBS-Konto auf ein Konto von Landmark Capital bei der InCore Bank AG.

Von dort könnten die Beträge weiter auf ein Evocabank-Konto des Unternehmens in Eriwan geflossen sein, das in der Überweisung ebenfalls erwähnt war.

Im Verwendungszweck wurde die Überweisung als «Aufstockung des LMC-Kundenkontos [Denis Katsyv]» bezeichnet. Die Incore Bank ist eine Schweizer Korrespondenzbank für Unternehmen mit Schwerpunkt auf dem Schweizer und internationalen Markt. Es ist unklar, ob die Gelder in der Schweiz verblieben oder nach dieser Transaktion weitergeleitet wurden.

Auf Anfrage von Swissinfo antwortete die Incore Bank, dass es ihr nach Schweizer Recht untersagt sei, «Informationen über Kundenbeziehungen, die finanzielle Situation oder die geschäftliche Entwicklung von Kund:innen offenzulegen».

Von UBS-Konten, die mit Katsyvs Unternehmen in Verbindung standen, wurden drei Überweisungen in Höhe von insgesamt über 5,5 Millionen Schweizer Franken auf sein Konto bei der Bank Hapoalim in Rishon Lezion, Israel, getätigt.
Eine Filiale der Bank Hapoalim in Israel: Dorthin wurden im Zusammenhang mit dem Fall Millionenbeträge überwiesen. Keystone / EPA

Am selben Tag wurden drei grössere Überweisungen in Höhe von 2’092’193 Franken, 1’249’352 Franken und 2’193’374 Franken von drei UBS-Konten getätigt, die mit Unternehmen in Verbindung stehen, die mit Katsyv assoziiert sind. Diese Gelder wurden auf Katsyvs Konto bei der Bank Hapoalim in Rishon Lezion in Israel überwiesen.

Aus den Verwendungszwecken geht hervor, dass die Überweisungen an den wirtschaftlichen Eigentümer der Unternehmen, Denis Katsyv, erfolgten, «aufgrund der Entscheidung, die Unternehmen zu liquidieren».

Swissinfo konnte nicht überprüfen, ob er auch Geld von seinen Konten bei der Edmond de Rothschild Bank überwiesen hat. Beide Banken lehnten eine Stellungnahme ab, als sie von Swissinfo kontaktiert wurden.

«Gemäss der vom Bundesgericht geforderten Berechnungsmethode gibt es keinen Anlass zur Annahme, dass Gelder aus russischem Steuerbetrug auf die Konten von Prevezon geflossen sind, was zur vollständigen Freigabe aller jemals von Prevezon beschlagnahmten Gelder führen wird», erklärten Katsyvs Anwälte in der Schweiz auf Anfrage von Swissinfo in Bezug auf das Unternehmen, das Katsyv gehört und über welches die Gelder flossen.

Auf die Frage, ob die Gelder nach dem Urteil des Bundesgerichts überwiesen worden seien, gaben sie keinen Kommentar ab.

Wie geht es weiter?

Der Fall liegt nun beim Bundesstrafgericht, das damit beauftragt wurde, zu berechnen, welcher Teil der von Katsyv gehaltenen Gelder letztlich eingezogen werden soll.

Es bleibt unklar, ob die Entscheidung des Bundesgerichts auch für die Schweizer Bankkonten der beiden anderen russischen Staatsbürger gilt. Sowohl die Schweizer Strafprozessordnung (Artikel 392)Externer Link als auch die Bundesverfassung (Artikel 8)Externer Link verlangen, dass bei sachlich identischen Tatbeständen dieselben Rechtsvorschriften gleichermassen angewendet werden.

Von den ursprünglich von der Schweiz eingefrorenen 18 Millionen USD standen 9,8 Millionen in Verbindung mit Stepanov und 37’607 mit Klyuev.

Giorgio Campá, ein in Genf ansässiger Rechtsanwalt.
Giorgio Campá, ein in Genf ansässiger Rechtsanwalt. Keystone / Pierre Albouy

Sollte die Schweiz nun nach der Abhebung der 6 Millionen Franken das Konto von Katsyv sperren wollen, wäre eine internationale Zusammenarbeit erforderlich. Und dies wäre nur schwer umzusetzen, sagten mehrere Expert:innen gegenüber Swissinfo.

Eine Einziehung könnte sich nur auf die 524’069 Franken beziehen, die Katsyv an die Schweizer Incore Bank überwiesen hat, sofern dieses Geld noch in der Schweiz ist.

«Wenn sich die Vermögenswerte nicht mehr in der Schweiz befinden, kann eine solche Einziehung aufgrund der Souveränität ausländischer Staaten nicht mehr angeordnet werden. In diesem Fall wäre es notwendig, den Weg der Rechtshilfe zu beschreiten», erklärte Giorgio Campá, ein in Genf ansässiger Anwalt.

«Das Bundesstrafgericht in Bellinzona kann nachträglich noch eine Beschlagnahme anordnen und dabei um internationale Rechtshilfe in Strafsachen ersuchen», sagt Rihm, der in Zürich ansässige Anwalt.

Das Bundesstrafgericht bestätigte gegenüber Swissinfo, dass derzeit zwei Verfahren im Zusammenhang mit dem Magnitsky-Fall anhängig sind, beide im Anschluss an das Urteil des Bundesgerichts. Mit Verweis auf das laufende Verfahren lehnte das Gericht es jedoch ab, weitere Einzelheiten zu nennen.

«Wenn eine Absicht zur Geldwäscherei von Erträgen aus Straftaten festgestellt wird, hätte das Bundesstrafgericht nach dem Urteil des Bundesgerichts die Beschlagnahme der Konten anordnen müssen, und zwar gemäss der Anordnung des Bundesgerichts zur Korrektur der Vorgehensweise, da diese für den Kontoinhaber zu günstig war», sagte Campá.

Die Entscheidung der Bundesanwaltschaft, das Verfahren einzustellen und Vermögenswerte zu beschlagnahmen, sei «noch nicht in jeder Hinsicht rechtskräftig», schrieb ein Sprecher in einer E-Mail an Swissinfo, ohne weitere Details zu nennen.

Editiert von Virginie Mangin/gw, Übertragung aus dem Englischen mithilfe von KI: Meret Michel

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