Freilassung Borodins gegen fünf Millionen Franken Kaution
Der unter Korruptions- und Geldwäscherei-Verdacht stehende frühere Kreml-Stabschef Pawel Borodin kann gegen eine Kaution von 5 Mio. Franken freigelassen werden. Laut einem Entscheid der Genfer Anklagekammer kann er nach Bezahlung der Kaution die Schweiz verlassen.
Der Entscheid wurde am Donnerstag (12.04.) in Borodins Anwesenheit eröffnet. Obwohl seine Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt sei, müsse er sich stets zur Verfügung der Genfer Justiz halten, wurde dem 54-Jährigen mitgeteilt. Borodin wurde für die Kaution eine Zahlungsfrist bis kommenden 10. Juli eingeräumt. Es wird angenommen, dass der russische Staat für die Kaution aufkommt. Bis zur Zahlung bleibt Borodin in Haft.
Die Genfer Anklagekammer reduzierte die Anklage auf Geldwäscherei und wies den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation zurück. Dieser Vorwurf sei nicht bewiesen. Auch der Geldwäschereivorwurf dürfte schwierig zu beweisen sein, hiess es. Russland hatte ein eigenes Verfahren gegen Borodin letzten Dezember niedergeschlagen.
Borodin wurde unmittelbar nach Verkündung des Entscheids vom Genfer Staatsanwalt Daniel Devaud zu einer Befragung zitiert. Borodin war letzten Samstag von den USA an die Schweiz ausgeliefert worden; die US-Behörden hatten ihn am vergangenen 17. Januar auf Grund eines Schweizer Haftbefehls in Gewahrsam genommen. Letzten Montag wurde er wegen Schmerzen in der Brust in die Gefängnisabteilung des Genfer Kantonsspitals verlegt.
Borodins Verteidiger zeigten sich mit dem Entscheid der Anklagekammer rundum zufrieden. «Ich bin vollkommen befriedigt», sagte Rechtsanwalt Dominique Poncet. Der von der Anklagekammer weggewischte Vorwurf der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation sei ohnehin nur erhoben worden, um dem Fall mehr Gewicht zu verleihen. Rechtsanwalt Robert Assael sagte, die Anklagekammer habe den Fall gründlich geprüft und Borrodin «geholfen, eine nutzlose und ungerechte Haft zu beenden».
Generalstaatsanwalt Bernard Bertossa wies diese Äusserungen zurück. Der Entscheid werte den Fall nicht ab, sagte er, und weiter: «Die Anklagekammer erlaubt es, Borodin weitere drei Monate in Haft zu behalten, ausser er bezahle die Kaution. Dies zeigt, dass der Fall nicht so schwach ist, wie die Verteidigung es darstellt.»
In Moskau wurde der Entscheid begrüsst, wie Alexei Volin, der stellvertretende Chef des Informationsamtes der russischen Regierung, sagte. «Russische Bürger, deren Schuld nicht bewiesen ist, sollten nicht im Gefängnis sein», sagte er.
Borodin wird vorgeworfen, Schmiergelder der Tessiner Baufirmen Mabetex und Mercata in zweistelliger Millionenhöhe entgegengenommen und über die Schweiz gewaschen zu haben. Der Vertrauensmann des russischen Ex-Präsidenten Boris Jelzin soll das Geld für Bauaufträge bei der Kreml-Renovation erhalten haben.
swissinfo und Agenturen
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch