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Gygi droht Strafverfahren

Ulrich Gygi wehrt sich vehement gegen die Vorwürfe. Keystone Archive

Die Bundesanwaltschaft wird entscheiden, ob gegen den jetzigen Post-Chef Ulrich Gygi und gegen die Chefjuristin im Finanz-Departement ein Strafverfahren wegen Urkunden-Delikten eröffnet werden soll. Dies das Fazit der Administrativ-Untersuchung über die Vorgänge bei der Geldwäscherei-Kontrollstelle des Bundes. Die Kontrollstelle erhielt am Freitag (24.08.) zudem eine neue Chefin und Zusicherung auf mehr Personal.

Alt Bundesrichter Karl Spühler und Bundesrat Kaspar Villiger präsentierten in Bern das Resultat der Administrativ-Untersuchung, die der Finanzminister Anfang Juli in Auftrag gegeben hatte, als er sich nach seinen eigenen Worten wie in einem Tollhaus vorgekommen war.

Im Falle des Mitte Juni ausgeschiedenen Chefs der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei, Niklaus Huber, bestätigte Spühler, dass dieser bei der Behandlung des Zulassungsgesuchs einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) seine Ausstandspflichten verletzt hatte. Dies jedoch auf Anweisung seines damaligen Chefs, Ulrich Gygi.

Neues Vergehen: Bericht ans Bundesgericht abgeändert

Zusätzlich fand der frühere SVP-Bundesrichter heraus, dass Gygi im anschliessenden Beschwerdeverfahren eine Stellungnahme an das Bundesgericht auf Veranlassung der Chefjuristin, Barbara Schaerer, ausgewechselt hatte. Auf Grund eines Rechtsgutachtens kam Spühler zum Schluss, dass dabei Urkunden-Delikte begangen worden sein könnten, weshalb er eine Strafuntersuchung gegen Gygi, Schaerer und einen nicht namentlich genannten Mitarbeiter der Chefjuristin im Eidgenössischen Finanzdepartement anregt.

Weiter beantragte Spühler auch Disziplinar-Verfahren gegen Huber, Schaerer und allenfalls gegen ihren Mitarbeiter.

Bundesanwaltschaft entscheidet

Finanzminister Villiger wertete in seiner Stellungnahme die Verletzung der Ausstandspflichten als nicht weltbewegend, aber als im Rechtsstaat nicht akzeptabel. Gravierender stuft er die Vorenthaltung der Wahrheit an das Bundesgericht ein, weil sie das Vertrauen in die Verwaltung erschüttere.

Deshalb und weil es sich beim festgestellten Verdacht um ein Offizialdelikt handelt, leitete das Finanzdepartement die Akten noch am Freitag an die Bundesanwaltschaft weiter. Diese muss nun über die Eröffnung eines Strafverfahrens entscheiden.

Was die betroffenen Personen betrifft, so zeigte sich der Finanzminister versöhnlich. Er sprach sowohl Gygi als auch Schaerer sein Vertrauen aus, nachdem der Post-Chef sich bei ihm für Falschangaben entschuldigt und nachdem er seiner Chefjuristin eine formlose Rüge erteilt hatte. Auf die beantragten Disziplinar-Verfahren verzichtet Villiger.

Betroffene wehren sich vehement gegen die Anschuldigungen

Gygi, Huber und Schaerer wehrten sich in schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen vehement gegen den Bericht Spühlers. Ihnen sei das rechtliche Gehör verweigert worden, sie würden in ihren Persönlichkeits-Rechten verletzt, und die beantragten Massnahmen entbehrten jeder sachlichen und rechtlichen Grundlage, argumentieren sie.

Spühler wischte die Einwände vom Tisch; Villiger zeigte sich über die Heftigkeit der Reaktionen überrascht.

Neue Leiterin der Kontrollstelle ernannt

Villiger verband die verwirrende Vergangenheitsbewältigung mit mehreren zukunftsgerichteten Schritten im Kampf gegen die Geldwäscherei. So gab er die Ernennung der 37-jährigen Juristin Dina Balleyguier zur neuen Chefin der Kontrollstelle bekannt.

Sie hat sich bei der Eidgenössischen Bankenkommission vor allem beim Ordnungsdienst gegen schwarze Schafe unter den Effektenhändlern profiliert und Dutzende von illegalen Firmen liquidiert. Das Geldwäschereigesetz findet die neue Kontrollstellenchefin grundsätzlich gut. Sie will es konsequent, aber gleichzeitig pragmatisch umsetzen.

Personal mehr als verdoppeln

Weiter wurde bekannt, dass der Bundesrat am letzten Mittwoch eine personelle Aufstockung der Kontrollstelle von zehn auf 25 Stellen bewilligt hatte. Zudem soll die Kontrollstelle eine Art Geschäftsleitung erhalten. Und schliesslich wird eine unabhängige Rekursinstanz für Beschwerden gegen die Kontrollstelle geschaffen und die Doppelrolle des Rechtsdienstes des Finanzdepartements in dieser Frage beseitigt.

swissinfo und Agenturen

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