Keine neuen Gesetze für Extremsportarten
Nach dem schweren Canyoning-Unglück im Berner Oberland soll es nach Ansicht der Schweizer Regierung keine speziellen Gesetze für Risiko- und Extremsport- arten geben. Nötig seien vielmehr einheitliche Ausbildungsrichtlinien.
Nach dem schweren Canyoning-Unglück im Berner Oberland soll es nach Ansicht der Schweizer Regierung keine speziellen Gesetze für Risiko- und Extremsport- arten geben. Nötig seien vielmehr einheitliche Ausbildungsrichtlinien.
Es müsse auch künftig Sache der Verantwortlichen sein, Selbstverantwortung zu tragen und das Risiko ihrer Tätigkeiten auf ein Mindestmass zu begrenzen, schreibt der Schweizer Sportminister Bundesrat Adolf Ogi in einer Mitteilung vom Mittwoch (22.09.) an die Kantons- regierungen und interessierten Organisationen. Der Bund plane deshalb keine zusätzliche gesetzliche Regelung bezüglich Canyoning und andere Extremsportarten. Das Bundesamt für Sport in Magglingen (Baspo) werde jedoch beauftragt, die Diskussion um einheitliche Ausbildungs- richtlinien zwischen zuständigen Verbänden, Instanzen und Institutionen zu fördern. Diese werden in dem Schreiben aufgefordert, zu den Vorstellungen des Bundes bis zum kommenden 18. Oktober Stellung zu nehmen.
Der Bergführerverband fordert eine gesetzliche Regelung von Risiko-Sportarten im Alpinbereich. Er bildet selbst am meisten Canyoning-Führer aus. Auch Politiker und Touristik-Fachleute setzen sich für mehr Sicherheit bei Extremsportarten ein.
SRI und Agenturen
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