Keine Opferhilfe für Hinterbliebene
Die in den USA lebenden Hinterbliebenen der zwei Schweizer Opfer der Anschläge vom 11. September erhalten keine Entschädigung.
Gemäss Schweizer Opferhilfegesetz haben sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Das Opferhilfegesetz ist seit dem 1. Januar in Kraft und nach dem Territorialitäts-Prinzip geregelt. Damit haben einerseits ausländische Staatsbürger Anrecht auf Opferhilfe, wenn sie innerhalb der Schweizer Landesgrenzen Opfer eines Gewaltverbrechens werden.
Andererseits berücksichtigt das Gesetz alle in der Schweiz wohnhaften Personen, auch wenn sich eine Schädigung im Ausland ereignet. Somit haben die mehr als 600’000 Auslandschweizer keine Möglichkeit, in ihrer Heimat Opferhilfe zu beantragen.
Nach Angaben des Bundesamtes für Statistik wurde letztes Jahr an 205 Personen eine Entschädigungs-Summe von 1’435 Mio. Franken ausbezahlt. Die Genugtuungs-Summe im Jahr 2000 belief sich auf 6,97 Mio. Franken, welche 564 Personen zugesprochen worden sind.
Eine Expertenkommission soll bis im Juni des kommenden Jahres einen Revisions-Bericht über das Opferhilfegesetz fertig stellen, sagte Monique Cossali, zuständig für die Hilfe für Opfer von Gewalt-Verbrechen im Bundesamt für Justiz.
swissinfo und Agenturen
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