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Konvention gegen Terrorismus-Finanzierung

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Die Schweiz hat am Mittwoch (13.06.) in New York als 43. Land die UNO-Konvention zur Bekämpfung der Finanzierung formell unterzeichnet. Ein Signal gegen aussen, das mit dem Finanzplatz problemlos vereinbar sei, so der zuständige Fachmann.

Bereits 1999 haben die Vereinten Nationen beschlossen, gegen die Finanzierung des Terrorismus vorzugehen. Zu den erstunterzeichnenden Staaten des Internationalen Übereinkommens gehörten damals Frankreich und Grossbritannien – gefolgt von bis heute insgesamt 42 Ländern, darunter beispielsweise die USA und Zypern.

Die Konvention will griffige und vollständige Instrumente schaffen für die Bekämpfung der Terrorismus-Finanzierung, und dies sowohl bei der Prävention wie auch der Bestrafung.

Die Finanzierung wird dabei als eigenständiges Delikt behandelt, unabhängig davon, ob schliesslich ein eigentlicher Terrorakt verübt wird oder nicht.

Der Bundesrat hat das Abkommen am 16. Mai dieses Jahres genehmigt. Gestern nun hat Jeinö Staehelin, der ständige Beobachter der Schweiz bei der UNO in New York, die Vereinbarung formell unterzeichnet. Als Finanzplatz sei die Schweiz besonders daran interessiert, die Finanzierung terroristischer Akte zu unterbinden, sagte Staehelin. «Wir wollen verhindern, dass die Schweiz für die Finanzierung des Terrorismus benutzt wird. Aber wir sind auch sicher, dass diese Konvention nicht dazu gebraucht werden kann, um den legitimen Interessen unseres Finanzplatzes zu schaden».

Palitha T.B. Kohona, zuständiger Leiter des Dossiers bei der UNO, ist sehr erfreut über die Unterzeichnung der Schweiz: «Diese Unterschrift ist zweifellos eine sehr positive Botschaft für andere Länder. Sie werden ermutigt, dem Beispiel der Schweiz zu folgen.»

Philippe Bolopion und Agenturen

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