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Schweiz / EU: Bilaterales Paket im Schweizer Parlament bereinigt

Die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU , ihre Umsetzung ins Landesrecht und die flankierenden Massnahmen sind für die Schlussabstimmung im Parlament reif. Am Donnerstag (30.09.) wurde die allerletzte Differenz ausgeräumt.

Die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU , ihre Umsetzung ins Landesrecht und die flankierenden Massnahmen gegen Lohndumping und Lastwagenflut sind für die Schlussabstimmung im Parlament bereit. Am Donnerstag (30.09.) wurde die allerletzte Differenz zwischen den beiden Kammern (National- und Ständerat) ausgeräumt.

Damit hat das Parlament sein Ziel erreicht, das ganze ‚bilaterale Paket‘ vor den Eidgenössischen Wahlen am 24. Oktober zu bereinigen. Die Abkommen über den Personen-, Land- und Luftverkehr, über Landwirtschaft, Forschung, Submissionswesen und Handelshemmnisse wurden vom Nationalrat mit 144 zu 3 Stimmen bei 28 Enthaltungen genehmigt. Im Ständerat gab es keine Opposition.

An den bilateralen Abkommen selbst konnte das Parlament nichts ändern. Umso mehr zu reden gaben – unter ständigen Referendumsdrohungen – die flankierenden Massnahmen gegen unerwünschte Folgen der Zulassung von 40-Tonnen-Lastwagen und des freien Personenverkehrs.

In Sachen Lastwagen beschloss das Parlament, dass zwei Jahre nach Eröffnung des neuen Lötschberg- Eisenbahn- Tunnels (etwa im Jahr 2009) nur noch 650’000 Lastwagen die Alpen auf der Strasse queren dürfen. Für die Förderung des Bahngüterverkehrs sprachen die beiden Kammern 2,85 Milliarden Franken.

Im Bereich des freien Personenverkehrs beschloss das Parlament, dass bei Lohndrückerei Mindestlöhne mit Normalarbeitsverträgen festgelegt oder bestehende Gesamtarbeitsverträge ausgeweitet weren können. Für in die Schweiz entsandte Arbeiter gelten die selben Sozialstandards wie für Einheimische.

Die Schlussabstimmung zu den ‚Bilateralen‘ finden am 8. Oktober statt.

SRI und Agenturen

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