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Spitalfinanzierung: Kantone erhalten etwas Luft

Allgemein, halbprivat oder privat versichert: Der Kanton muss sich an den Spitalkosten beteiligen. Keystone

Die Kantone sollen ihren Pflichtanteil von 500 Mio. Franken an die Grundversicherung für Zusatzversicherte erst 2004 voll bezahlen. Dies schlägt die zuständige Ständerats-Kommission vor.

Ausgangspunkt ist ein Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes (EVG) vom 20. November 2001. Demnach sind die Kantone verpflichtet, die Grundversicherung nicht nur in der allgemeinen Abteilung, sondern auch bei einer privaten oder halbprivaten Hospitalisierung hälftig zu subventionieren.

Ruhe ins System bringen

Laut Gerichtsurteil wäre diese Spitalfinanzierung seit Inkrafttreten des Krankenversicherungs-Gesetzes (KVG) anfangs 1996 anwendbar. Die Kantone haben sich bisher darum gedrückt, weshalb die Krankenkassen vor Gericht gingen. Die Kantone konnten sich dann mit den Kassen nicht darüber einigen, wie die Schulden zu begleichen seien.

In einer solchen Lage müsse das Parlament Schiedsrichter spielen, sagte Bruno Frick (CVP/SZ), Präsident der Kommission des Ständerats für soziale Sicherheit und Gesundheit, am Dienstag vor den Medien. Es gehe darum, Ruhe und Klarheit in das System der Spitalfinanzierung zu bringen und für die drei Jahre bis zum Inkrafttreten des revidierten KVG Rechtssicherheit zu schaffen.

Einigung für 2001 nötig

Würde das Gerichtsurteil voll durchgezogen, entstünden den Kantonen Mehrkosten von 700 Mio. Franken pro Jahr. Um den Kantonen entgegenzukommen, schlägt die SGK vor, nicht auf die anrechenbaren Kosten, sondern auf die Tarife der allgemeinen Spitalabteilungen abzustellen, was 500 Millionen ergibt.

Diese Lösung soll stufenweise umgesetzt werden: Im Jahr 2002 mit 300 Millionen, 2003 mit 400 Millionen und erst 2004 mit den 500 Millionen. Offen ist noch die Lösung für das Jahr 2001. Könnten sich die 26 Kantone und die 94 Kassen nicht bald einigen, müsste die SGK über die Bücher gehen, sagte Frick.

Sowohl der Branchenverband santésuisse als auch die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) teilten jedoch mit, eine Einigung auf einen Pauschalbetrag für die Jahre 1996-2001 sei in Sicht. Eine erste Sitzung habe am Dienstag stattgefunden.

Zu Gunsten der Versicherten

Die SGK schlägt ein dringliches Bundesgesetz vor, das im März im Ständerat und im April in der Sondersession vom Nationalrat beraten werden soll. Die Kommission habe eine einfache, leicht kalkulierbare Lösung ohne Streitpotential gefunden, sagte Frick. Die Kassen kämen prozessfrei zu ihrem Geld.

Es gebe in diesem Streit zwischen Kantonen und Kassen keine Verlierer und keine Gewinner, sagte Frick. Die SGK gehe vielmehr davon aus, dass sich die neue Spitalfinanzierung zu Gunsten der Versicherten auswirken werde. Derzeit haben rund 1,5 Millionen Personen eine Zusatzversicherung abgeschlossen.

Beide Seiten können damit leben

santésuisse bedauert in einem Communiqué, dass die SGK eine sofortige und vollumfängliche Umsetzung des EVG-Entscheides verhindert. Trotzdem biete man Hand zu einer konstruktiven Lösung. Die SDK bedauert zwar die Mehrkosten, die auf die Kantones zukommen, könnte aber mit der SGK-Lösung leben.

swissinfo und Agenturen

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