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Tritte in den Hintern mit Folgen

Untersuchungsrichter Toni Hess (l.) und Chef Heer, Jaques Dousse. Keystone

Ein Leutnant hat Rekruten befohlen, einen Kameraden zu fesseln und zu treten. Es handelt sich nicht um einen Einzelfall.

Zwei Vorfälle, die vom militärischen Untersuchungsrichter Toni Hess am Mittwoch präsentiert wurden, ereigneten sich vor gut zwei Monaten im bündnerischen Bonaduz und im Münstertal.

In einem Fall wurde ein 20-jähriger Minenwerfer-Kanonier der Churer Gebirgsinfanterie-Rekrutenschule auf Befehl des Leutnants von Angehörigen seines Zugs an ein Fahrzeug gefesselt und mit rund 20 Fusstritten in den Hintern für eine Befehls-Verweigerung bestraft.

Laut Hess hatte der gleiche Leutnant bereits drei Tage zuvor seinem Zug befohlen, einen anderen Soldaten mit Tritten in den Hintern zu traktieren. In diesem Fall wurde das Opfer jedoch nicht gefesselt.

Ein dritter Vorfall, der im Rahmen der Voruntersuchung ebenfalls ans Tageslicht kam, wurde vom zuständigen Untersuchungsrichter nicht näher untersucht. Es habe sich dabei nach Darstellung der betroffenen Soldaten um einen «Jux» gehandelt.

VBS entsetzt

Der Chef Heer, Korpskommandant Jacques Dousse, bedauerte die Vorfälle und zeigte sich «zutiefst entsetzt». Das Verhalten des Leutnants sei absolut inakzeptabel.

Er habe im Verlauf seiner 32-jährigen Militärkarriere noch nie erlebt, dass ein Leutnant seinem Zug gleich zweimal befehle, Rekruten zu peinigen oder Soldaten zu schlagen, sagte Dousse.

In den nächsten Tagen wird der Fall dem zuständigen Auditor übergeben. Dieser muss dann prüfen, ob sich der Leutnant wegen Missbrauchs der Befehlsgewalt, Tätlichkeit oder Körperverletzung oder Anstiftung zur Freiheitsberaubung schuldig gemacht hat.

Kommt es zu einer Anklage vor dem Divisionsgericht, droht dem Leutnant im schlimmsten Fall eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren. Gelangt der Auditor hingegen zum Schluss, es handle sich nur um einen leichten Fall, ist eine Disziplinarstrafe möglich.

Sofortige Suspendierung

Die 13 Soldaten, die sich an der Strafaktion beteiligt hatten, wurden mit Arrest zwischen zwei und fünf Tagen bestraft. Der Leutnant, der die Misshandlung als «Arschtrittaktion mit Bestrafungscharakter» bezeichnet und sich selbst daran beteiligt hatte, wurde suspendiert.

Seine Beförderung zum Oberstleutnant wurde ausgesetzt. Der misshandelte Soldat wurde aus der Rekrutenschule entlassen.

Psychologische Faktoren wichtig

Laut Dousse schadet der Vorfall den 80’000 Personen, die dem Armeekader angehören. Möglicherweise sei bei der Auswahl des Offiziers ein Fehler gemacht worden.

Bei der Armee XXI sollen laut Dousse die psychologischen Faktoren bei der Selektion stärker gewichtet werden. Die Ereignisse in der Churer Rekrutenschule würden als «Lehrfall» in die zukünftige Kaderausbildung eingehen.

swissinfo und Agenturen

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