Verkehrssünder hart strafen
Wer wegen eines Verkehrsdelikts verwarnt ist und innert eines Jahres eine weitere leichte Verkehrs-Übertretung begeht, riskiert einen Führerausweis-Entzug. So entschied das Bundesgericht.
Konkret ging es beim Entscheid der obersten Schweizer Richter um eine Tempo-Überschreitung um 16 km/h innerorts: Ein Neuenburger Automobilist hatte im Januar 1999 wegen eines gefährlichen Spurwechsels auf der Autobahn eine Verwarnung kassiert. 9 Monate später überschritt er in La Chaux-de-Fonds die erlaubte Innerorts-Geschwindigkeit um 16 Kilometer pro Stunde (km/h).
Die Neuenburger Behörden, zuletzt das Verwaltungsgericht, entzogen ihm daraufhin den Führerausweis für einen Monat.
Vorherige Verwarnung gewichtig
Diesen Entscheid hat nun gemäss einem am Dienstag veröffentlichten Urteil auch das Bundesgericht bestätigt. Ein Führerausweis-Entzug erfolgt innerorts im Normalfall ab einer Tempo-Überschreitung von 21 km/h und mehr.
Vor Bundesgericht führte der Lenker an, eine Tempo-Überschreitung von 16 km/h innerorts und ein 9 Monate zurückliegender Verweis rechtfertige keinen Führerausweisentzug, zumal er seit 30 Jahren jährlich 50’000 Kilometer zurücklege.
Für das Bundesgericht jedoch war entscheidend, dass der Lenker bereits verwarnt worden war und die Tempo-Überschreitung eigentlich eine erneute Verwarnung erfordert hätte.
Nochmalige Verschärfung mit neuem Gesetz?
Gemäss den Lausanner Richtern ist in solchen Fällen eine erneute Verwarnung indes erst nach Ablauf eines Jahres möglich. Vor Ablauf dieser Frist müsse ein Führerausweis-Entzug erfolgen, und zwar auch dann, wenn die Verkehrsübertretung lediglich als leicht einzustufen sei. Das neue Strassenverkehrs-Gesetz will diese Frist gar auf zwei Jahre erstrecken.
(Urteil 6A. 75/2001 vom 13.11.2001)
swissinfo und Agenturen
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