Vorsätzliche Tötung in der Affäre Stern
Die ex-Geliebte des Bankiers Edouard Stern ist am Mittwoch von den Geschworenen wegen vorsätzlicher Tötung schuldig gesprochen worden. Das exakte Strafmass steht noch aus. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert.
Der Französin Cécile B. droht damit eine Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren. Für einen Totschlag hätte die Maximalstrafe zehn Jahre betragen.
Die Angeklagte hatte gestanden, am 28. Februar 2005 den 50-jährigen gefesselten und in einem Latex-Anzug steckenden Bankier Stern mit vier Schüssen getötet zu haben.
Die zwölf Geschworenen folgten damit den Anträgen von Staatsanwalt Daniel Zapelli sowie der Zivilkläger, die unter diesen Umständen eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung gefordert hatten.
Demnach spielte die von Stern versprochene und später gesperrte Million Dollar bei der Bluttat eine zentrale Rolle.
Am Donnerstag, also am Tag nach dem Schuldspruch, will das Geschworenengericht über das exakte Strafmass entscheiden.
swissinfo.ch und Agenturen
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