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Wildtier verdrängt Pontonier

Schwein im Glück: Ein Wildschwein im Kanton Aargau. Keystone

Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde des WWF gut. Damit kann eine militärische Übungs-Anlage bei Böttstein AG nicht gebaut werden.

Die geplante Anlage an der Aare sollte den Pontonieren der Schweizer Armee des nahegelegenen Waffenplatzes Brugg als Ausbildungs-Stätte für Wasserfahrzeuge dienen. Sie war aus 19 Standorten ausgewählt worden.

WWF bekommt Recht

Das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) bewilligte im März 2000 das Projekt, obwohl bekannt war, dass damit der wohl einzige intakte Wildtier-Korridor zwischen dem Jura, der Nordostschweiz und dem Schwarzwald beeinträchtigt wird. Wildschweine, Rehe und andere Wildtiere überqueren dort den Fluss.

Gegen die letztjährige Genehmigung des Planes riefen sowohl der WWF Schweiz als auch der Regierungsrat des Kantons Aargau das Bundesgericht an. Während die Umwelt-Organisation WWF die Ausbildungs-Anlage an diesem Standort wegen des Wildtier-Korridors gänzlich für unzulässig hielt, verlangte die Aargauer Regierung eine Verschiebung der Anlage um mindestens 50 Meter.

Interessen-Konflikt

Das Bundesgericht hiess nun die Beschwerde des WWF teilweise gut. Die Lausanner Richter hielten in ihrem Entscheid fest, dass sich mit dem national bedeutsamen Wildtier-Korridor und der Landesverteidigung grundsätzlich zwei gleichwertige Interessen von Verfassungsrang gegenüberstünden.

Angesichts dieser Situation hätte der Bundesrat als Sachplanbehörde für Militärbauten im Rahmen einer Gesamtschau eine Interessenabwägung vornehmen müssen, urteilte das Bundesgericht. Da dies nicht geschehen ist, geht der Fall an den Bundesrat.

Im VBS wird man gemäss Informationschef Oswald Sigg das weitere Vorgehen im Lichte des Urteils und der Bedürfnisse der «Armee XXI» prüfen.

swissinfo und Agenturen

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