Zement-Kartell: Europäischer Gerichtshof reduziert Geldstrafen
Glück für Kartell-Sünder unter den europäischen Zementherstellern, darunter die Holderbank: Der Europäische Gerichtshof hat am Mittwoch (15.03.) die Ende 1994 verhängten Geldstrafen von insgesamt 248 Millionen Euro auf 108 Millionen Euro gesenkt.
Glück für Kartell-Sünder unter den europäischen Zementherstellern, darunter die schweizerische Holderbank: Der Europäische Gerichtshof hat am Mittwoch (15.03.) die Ende 1994 verhängten Geldstrafen von insgesamt 248 Millionen Euro auf 108 Millionen Euro (von rund 397 Millionen auf 173 Millionen Franken) gesenkt.
Die Europäische Kommission hatte die Geldstrafen gegen 33 Zementhersteller und Branchenorganisationen wegen unerlaubter Preisabsprachen 1994 verhängt. Die verurteilten Hersteller und Organisation reichten darauf – mit Erfolg – Einsprache beim Europäischen Gerichtshof in Strassburg ein.
Die höchste Busse hatte der italienische Konzern Italcementi und dessen französische Tochter Ciments français kassiert. Diese Geldstrafe wurde von 59 auf 39,2 Millionen Euro reduziert. Der von Holderbank, Glarus, zu übernehmende Betrag wurde von 5,3 auf 1,9 Millionen Euro (rund 3 Millionen Franken) gesenkt. Betroffen sind auch mehrere von Holderbank kontrollierte Auslandgesellschaften.
Es handelte sich um den grössten wettbewerbsrechtlichen Fall, der vom Europäischen Gerichtshof je behandelt wurde. Seinen Ausgang genommen hatte die Affäre 1983. Damals verständigten sich Vertreter der Zementindustrie aus sechzehn Ländern Europas darauf, sich in ihren jeweiligen Heimmärkten gegenseitig nicht zu konkurrenzieren.
Form- und Beweisfehler
Die Erste Instanz des Gerichts ist nun zum Schluss gekommen, dass das von der EU-Kommission eingeleitete Verfahren mit Formfehlern behaftet sei. Laut dem Gericht hatte die EU-Kommission nicht ausreichend genau nachgewiesen, welche Unternehmen oder Organisationen an den Preisabsprachen beteiligt waren.
So seien einzelne Beteiligte nicht notwendigerweise von Anfang an dabei gewesen, hiess es etwa. Auch müsse die Busse in einem Verhältnis zur Dauer des unerlaubten Handelns stehen.
Weiterzug noch offen
Das Gericht annullierte die Geldstrafen gegen sieben Unternehmen, deren Teilnahme nicht genügend bewiesen wurde. Gegen zwei weitere Unternehmen, die eine Behinderung ihrer Verteidigung aufgrund mangelnden Zugangs zu Untersuchungsakten nachweisen konnten, wurde die Strafen ebenfalls aufgehoben.
Die EU-Kommission wollte vor einer genaueren Prüfung des Urteils am Mittwoch noch keine Angaben zu einem allfälligen Weiterzug machen. Ein solcher wäre laut Angaben des Gerichtshofs innert zwei Monaten möglich.
swissinfo und Agenturen
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