
Die Beschlüsse des Zuger Kantonsrats in Kürze
Der Zuger Kantonsrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch:
(Keystone-SDA) – eine Berichts-Motion, einen Antrag, drei Interpellationen, fünf Postulate und zwei Motionen an den Regierungsrat zur Bearbeitung überwiesen.
– Kommissionen für die Behandlung von Sachgeschäften bestellt.
– Fabienne Zeberli (SVP) als Mitglied der Schätzungskommission für die restliche Amtsdauer 2023-2026 gewählt.
– die Totalrevision des Gesetzes über die Ausbildungsbeiträge in zweiter Lesung einstimmig gutgeheissen. Mit der Totalrevision des Gesetzes verfolgt die Regierung verschiedene Ziele: mehr Stipendiengelder für mehr Personen, die Möglichkeit, Gesuche elektronisch einzureichen und eine neue Berechnung der Ausbildungsbeiträge. Das Gesetz wurde 2006 zuletzt angepasst.
– den Kantonsratsbeschluss zur Unterstützung des ärztlichen Notfalldienstes in der zweiten Lesung einstimmig bewilligt. Die Regierung will ab diesem Jahr die Notfallpraxis mit 600’000 Franken unterstützen. Grund sind Bundesgerichtsurteile von 2024, die Zuschläge für Behandlungen durch fest angestellte Spital- oder Praxisärzte verbieten.
– den Geschäftsbericht und damit die Jahresrechnung 2024 des Kantons Zug genehmigt.
– den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 2024 der Gebäudeversicherung Zug zur Kenntnis genommen.
– die Gesetzesinitiative für die Beibehaltung des prüfungsfreien Übertritts an die Gymnasien in erster Lesung beraten. Das Parlament sprach sich für den Gegenvorschlag der Bildungskommission, aber gegen die Initiative aus. Die Schlussabstimmung folgt nach zweiter Lesung.