Schon 1963 galt: Wer zu Fuss unterwegs war, musste den Fussgängerstreifen benutzen, wenn dieser weniger als 50 Meter entfernt war. Die Realität sah jedoch anders aus. Ob in Bern, Basel oder Zürich, Fussgängerinnen und Fussgänger nahmen es mit der Vorschrift gelassen.
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