Menschliche Schädel und Föten zum Verkauf auf Schweizer Websites
Eine Recherche von RTS deckte einen Handel mit menschlichen Überresten auf Plattformen wie Anibis oder Ricardo auf. Dieser Markt, auf dem Preise von über 10'000 Franken verlangt werden, nutzt eine Gesetzeslücke aus.
Inserate wie «Schädel in tadellosem Zustand, es fehlt nur ein Zahn» oder «Fötusschädel von grosser Schönheit» tauchen zwischen Secondhand-Kleidern und Dekorationsartikeln auf. Die Recherche hat Dutzende von Inseraten auf gängigen Plattformen identifiziert, von Facebook-Marketplace über Instagram bis hin zu Ebay, Vinted, Tutti und Leboncoin, die von Verkäufer:innen mit Sitz in der Schweiz stammen.
Schauen Sie die RTS-Reportage (auf Französisch):
«Mich hat überrascht, dass es so viele davon gibt und dass sie sich nicht einmal im Darknet verstecken», sagt die RTS-Journalistin Hélène. Dabei sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Plattformen eindeutig: Anzeigen mit menschlichen Überresten sind verboten. Doch in der Praxis sind Kontrollen selten.
Verkäufer, die unter dem Radar bleiben
Um die automatische Löschung ihrer Inserate zu vermeiden, wenden die Verkäufer:innen einfache Tricks an. «Anstatt den Preis im Inserattext anzugeben, fügen sie ihn in das Foto ein oder variieren die Schreibweise des Wortes ‹menschlich›», sagt Damien Huffer, Forscher an der Universität Adelaide, der sich auf die Aufdeckung des Handels mit menschlichen Überresten spezialisiert hat.
In seinen 2017 und 2020 durchgeführten Untersuchungen analysierte er Tausende von Publikationen, insbesondere auf Instagram, das er als Drehscheibe dieses Handels bezeichnet. Häufig fügen die Verkäufer:innen den Hinweis «nur zu Bildungszwecken» hinzu – laut dem Forscher ein Täuschungsmanöver, das dazu dient, «sich abzusichern».
Ausnutzung einer Gesetzeslücke
Die Schweiz hat 2008 das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin ratifiziert, das es verbietet, aus dem menschlichen Körper und seinen Teilen Profit zu schlagen. Strafrechtlich gibt es jedoch keine Sanktionen. Lediglich die «Störung der Totenruhe», etwa bei Grabschändungen, wird bestraft. «Das ist eine Gesetzeslücke», sagt Nicolas Tschumy, Doktor der Rechtswissenschaften.
Diese Unklarheit ermöglicht es Verkäufer:innen, völlig legal zu prosperieren. Ein spezialisierter Händler in St. Gallen bietet so einen umfangreichen Katalog menschlicher Knochen an, vom Erwachsenenschädel für 1900 Franken bis zum vollständigen Skelett für über 10’000 Franken. Auf Anfrage von RTS betont er, dass sein Handel sich «ausdrücklich vom illegalen Handel, von Grabschändungen oder vom unethischen Erwerb menschlicher Überreste» distanziere.
Mehr
Von niedlich bis gruselig: Die seltsamsten Museen der Schweiz
Dieser Markt zieht unterschiedliche Menschen an. Der Walliser Komiker Philippe Battaglia, ein Sammler, besitzt drei menschliche Schädel. Der erste wurde ihm von seinem Vater, einem ehemaligen Arzt, geschenkt. «Schon als Kind war ich ziemlich fasziniert von diesem Ding und hatte ihm gesagt: Wenn du nicht mehr Arzt bist, hole ich ihn mir!», sagt er. In den 1970er- und 1980er-Jahren war dies gängige Praxis: Viele Ärzt:innen und Zahnärzt:innen besassen zu Hause anatomische Modelle.
Philippe Battaglia kauft nicht im Internet, er bevorzugt Flohmärkte oder Mundpropaganda. Für den Walliser haben diese Schädel vor allem eine ästhetische Funktion und dienen der «Entsakralisierung des Todes». «Die Leute täuschen sich über ihre Seltenheit. Tatsächlich findet man sie überall.»
Ein Fötus aus einer Berner Schule
Die Recherche enthüllt eine undurchsichtigere Transaktion. Ein 2022 von der Universität Zürich plastinierter Fötus wurde von einem Professor der Berner Schule für medizinische Assistenzberufe an eine Sammlerin verkauft. Letztere wollte keine Stellungnahme abgeben. Die Direktorin erklärt, der Fötus stamme aus dem Jahr 1890 und sei dem Lehrer «von einem Apotheker geschenkt» worden.
Sie betont, dass das Präparat «zu keinem Zeitpunkt Eigentum» ihrer Berufsfachschule gewesen sei. Laut der Direktorin ist die Schule weder am Kauf noch am Verkauf anatomischer Präparate beteiligt und «betreibt auch keinen Handel mit solchen Objekten».
Ein boomendes Geschäft
Zwischen 2022 und 2025 sind die Importe menschlicher Knochen aus den USA laut Aussenhandelsstatistik um 247% in die Höhe geschnellt und erreichten 25,9 Tonnen sowie 1,7 Millionen Franken.
Die Schweizerische Post weist darauf hin, dass der Versand menschlicher Überreste in herkömmlichen Paketen strengstens verboten ist, ihre Mitarbeiter jedoch nicht befugt sind, den Inhalt der Sendungen zu kontrollieren.
Hören Sie die Erläuterungen im Beitrag von RTS (auf Französisch):
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch