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Die Schweiz soll gegen Epidemien besser gewappnet sein

(Keystone-SDA) Bern – Die Schweiz will sich besser wappnen gegen übertragbare Krankheiten wie SARS und Schweinegrippe. Der Bund soll dabei die strategische Führung übernehmen. Der Vollzug bleibt bei den Kantonen. In Kraft treten sollen die neuen Vorgaben 2013.
Der Bundesrat stellte am Freitag die Botschaft zum totalrevidierten Epidemiengesetz dem Parlament zu. Das geltende Gesetz von 1970 entspricht den heutigen Rahmenbedingungen nicht mehr. In den vergangenen 40 Jahren veränderten sich die Praxis bei der Bekämpfung von Epidemien und das Leben der Menschen.
Gesetzliche Lücken und Schwachstellen zeigten sich im Zusammenhang mit der SARS-Epidemie 2003 und die Schweinegrippe-Pandemie (H1N1). Die heutigen Gesetzesgrundlagen reichten nicht aus, um Risiken von neu auftretenden Epidemien und deren Verbreitung rechtzeitig zu erkennen, schreibt das Departement des Innern.
Mehr Verantwortung beim BundEbensowenig könnten die nötigen Vorbereitungen auf Epidemiewellen getroffen, und es könne nicht rasch und wirkungsvoll reagiert werden. Gefährliche Krankheiten sollen mit dem totalrevidierten Gesetz effizienter und wirksamer erkannt, überwacht, verhütet und bekämpft werden können.
Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wird klarer: Bei der Erarbeitung und Umsetzung von landesweiten Zielen erhält der Bund mehr Verantwortung. Seine Aufsichts- und Kontrollfunktion wird verstärkt. Geplant ist die Schaffung eines ständigen Koordinationsorgans.
Nationale Programme – etwa ein Impfprogramm – werden unter der Federführung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) ausgearbeitet. Für besondere oder ausserordentliche Lagen soll der Bundesrat über ein beratendes und unterstützendes Einsatzorgan verfügen. Der Vollzug bleibt hauptsächlich in den Händen der Kantone.
Für den Gesundheitsschutz nach dem Ausbruch einer Epidemie sollen Massnahmen festgesetzt werden, etwa für Veranstaltungsverbote und Quarantäne. Die Zusammenarbeit mit dem Ausland wird besser auf die internationalen Vorschriften abgestimmt.
Schliesslich will der Bundesrat das System für die Entschädigung von Impfschäden weiterentwickeln. Leistungen, die der Staat für immaterielle Schäden übernimmt, werden neu ausdrücklich ins Gesetz aufgenommen.

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