Dietikon verbietet ab sofort lärmendes Feuerwerk ganzjährig
In Dietikon darf ab sofort kein lärmendes Feuerwerk mehr gezündet werden. Vom Verbot nicht betroffen sind leise Feuerwerkskörper wie Vulkane, bengalische Lichter oder Wunderkerzen.
(Keystone-SDA) Für besondere öffentliche oder private Anlässe könnten zudem Ausnahmen bewilligt werden, teilte der Stadtrat am Dienstag mit. Der Gemeinderat hatte die vom Stadtrat beantragte Teilrevision der Polizeiverordnung im Juni genehmigt. Nachdem die Rechtsmittelfrist ungenutzt abgelaufen sei, trete die neue Regelung nun in Kraft.
Damit werde die bisherige Ausnahme aufgehoben, wonach lärmendes Feuerwerk in der Nacht vom 1. August sowie an Silvester abgebrannt werden durfte. Das neue Verbot gilt ganzjährig.
Mit der neuen Regelung trage die Stadt Dietikon dem zunehmenden Bedürfnis nach Ruhe sowie dem Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt Rechnung, heisst es weiter. Laute Knallgeräusche könnten für Menschen eine erhebliche Belastung darstellen und bei Tieren Stress auslösen. Hinzu kommen Feinstaub, Abfall und Reinigungsaufwand sowie Brand- und Verletzungsrisiken.
Nationale Abstimmung am 29. November
Das Verbot in Dietikon ist Teil einer breiten Diskussion über den Umgang mit lautem Feuerwerk. Zürcher Kantonsrätinnen und Kantonsräte wollen eine kantonale Regelung einführen.
In mehreren Gemeinden wurde bereits darüber abgestimmt. Dies führe in den betreffenden Kommunen zu klar spürbaren Verbesserungen, heisst es im kantonsrätlichen Postulat. «Gleichzeitig wird damit aber auch einem gewissen Feuerwerks-Tourismus Vorschub geleistet.» Um das weitere Wachstum eines regulatorischen Flickenteppichs zu vermeiden, sei eine kantonale Regelung anzustreben, finden die Postulanten.
Auf Bundesebene kommt am 29. November die «Feuerwerks-Initiative» an die Urne.