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EBU: ESC-Gastgeber darf kein Konflikt-Land sein

Keystone-SDA

Der Eurovision Song Contest (ESC) soll künftig nur in Ländern mit stabiler Sicherheitslage stattfinden. Das legt das neue Regelwerk der Europäischen Rundfunkunion (EBU) fest. Das Siegerland komme automatisch nicht mehr als Gastgeber infrage, "falls ein bewaffneter Konflikt, eine heikle geopolitische Lage oder eine sonstige Situation die Sicherheit oder Stabilität des betreffenden Staates oder der unmittelbaren Region erheblich beeinträchtigt", teilte die EBU weiter mit.

(Keystone-SDA) Bei Bedarf könne die EBU eine unabhängige Sicherheitsbewertung der Region des Gewinners in Auftrag geben. Sollte das siegreiche Mitglied als nicht geeignet für die Ausrichtung eingestuft werden, werde die EBU einen alternativen gastgebenden Rundfunksender bestimmen. Die Organisation nennt kein konkretes Beispiel. Allerdings belegte Israel beim diesjährigen ESC in Wien Platz zwei. Beim Gewinn des Song-Contests wäre Israel das nächste Gastgeberland gewesen. Das Land ist am Iran-Krieg beteiligt.

Live-Auftritte, keine vorproduzierten Stimmen

Ausserdem wird nach den neuen Regeln das Mindestalter der Künstler und Künstlerinnen von jetzt 16 auf 18 Jahre erhöht. Damit sollen nicht mehr besonders junge Menschen dem Druck des Wettbewerbs ausgesetzt sein.

Beim Gesang legt die EBU noch einmal fest, dass Auftritte des Frontsängers oder der Frontsängerin live sein müssen und nicht durch vorproduzierte Stimmen unterstützt werden dürfen. «Diese Präzisierung soll die Integrität jedes Auftritts wahren und sicherstellen, dass das Publikum bei jedem vorgetragenen Lied den Lead-Gesang live hört», so die EBU.

Der Wettbewerb entwickle sich stets weiter, sagte ESC-Direktor Martin Green. Die jährliche Überprüfung des Regelwerks sei ein wichtiger Schritt, damit der Wettbewerb für alle Beteiligten fair und transparent bleibe. Der ESC gilt als grösster Musikwettbewerb der Welt. Nach dem Sieg der Sängerin Dara 2026 findet der nächste Song-Contest in Bulgarien statt.

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